Moslem will Hinrichtungs-Aufschub, weil bei Exekution kein Imam anwesend sein darf

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USA: Mädchenmörder beruft sich auf seine angeblichen verfassungsmäßigen Rechte

Dominique Ray soll am 7. Februar im US-Bundesstaat Alabama mit der Giftspritze hingerichtet werden. Der heute 42-Jährige hatte 1995 ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt und ermordet. Nun hat Ray, ein Moslem, über seinen Anwalt eine Klage eingebracht, weil bei der Hinrichtung kein Imam, also ein islamischer Geistlicher, anwesend sein darf. Stattdessen soll – wie im Bundesstaat Alabama üblich – ein christlicher Geistlicher der Hinrichtung beiwohnen. Und Ray stört auch, dass der Gefängnisdirektor seiner Forderung, dass, wenn schon kein Imam im Hinrichtungsraum anwesend sein darf, auch kein christlicher Geistlicher bei der Verabreichung der Giftspritze und dem anschließenden Tod dabei sein soll, nicht nachgekommen ist.

Der verurteilte Mörder fordert zudem, dass die Hinrichtung solange ausgesetzt werden soll, bis ein Bundesgericht über seine Klage entschieden hat. Und Ray, der ein junges Leben ausgelöscht hat, beruft sich auf seine angeblichen verfassungsmäßigen Rechte. So berichtet der Sender NBC News, dass Rays Anwalt erklärte, „die verpflichtende Anwesenheit eines Priesters im Hinrichtungsraum kann nur einem einzigen Interesse dienen: Einem verfassungswidrigen, nämlich dem Schutz der Seele oder der spirituellen Gesundheit des verurteilten Insassen nach dem christlichen Glaubenssystem“.

Ray wurde 1999 verurteilt, weil er im Juli 1995 zusammen mit seinem Freund Marcus Owden die 15-jährige Tiffany Harville vergewaltigt und ermordet hatte. Owden gestand bei der Polizei die Vergewaltigung und er sagte aus, dass Ray dem Mädchen die Kehle durchschnitt und ihre Geldbörse stahl, in der sich sechs oder sieben Dollar befanden. Vom Gericht wurde Ray zum Tode und Owden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Bewährung verurteilt.

B.T.

Bildrechte: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:SQ_Lethal_Injection_Room.jpg

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