Erfolgreiche Klage gegen Maskenzwang in Landshuter Altstadt

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Rechtsstaat siegte über die Corona-Diktatur

Ein Beispiel aus Bayern zeigt, wie wichtig es ist, sich mit den Mitteln des Rechtsstaates gegen die Corona-Diktatur zu wehren. Ein Bewohner der Altstadt von Landshut hatte beim Verwaltungsgericht Regensburg einen Eilantrag gestellt, in dem er gegen den für die Altstadt geltenden Maskenzwang klagte.

Die Stadt Landshut hatte, wie einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Regensburg zu entnehmen ist, mit Allgemeinverfügungen vom 23. Oktober 2020 und 3. November 2020 „sämtliche in einem Lageplan zusammenhängend markierten öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstadt als ‚stark frequentierte Flächen‘ festgelegt, auf denen nach den Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht“.

In dieser Regelung sah die 14. Kammer des Gerichts eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Denn die Stadt Landshut habe durch die lediglich pauschale Festlegung aller Flächen im Innenstadtbereich „nicht ausreichend nach infektiologischen Kriterien differenziert“. So dürfen die Behörden einen Maskenzwang für öffentliche Flächen nur vorsehen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könne und wenn Personen an den Engstellen keine Möglichkeit haben, diese Wege zu meiden oder zu umgehen.

Übrigens ist nur der Antragsteller vom Maskenzwang in der Landshuter Altstadt befreit. Andere Landshuter, die in der Innenstadt nicht mit der Maske als Symbol der Corona-Diktatur herumlaufen wollen, müssen demnach ebenfalls vor Gericht ziehen.

[Autor: B.T. Bild: Wikipedia/Allie_Caulfield from Germany Lizenz: CC BY 2.0]

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