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Österreich

Muss Blümel wegen Falschaussage ins Gefängnis? – 44% der Österreicher fordern Rücktritt

by admin2 20. Februar 2021
20. Februar 2021
Muss Blümel wegen Falschaussage ins Gefängnis? – 44% der Österreicher fordern Rücktritt

Zwar scheint der Misstrauensantrag überstanden, doch der Unmut gegen den Finanzminister wächst weiter. Die „Schwindeleien“ in der Causa Novomatic wurden nun von der Opposition angezeigt.

„Ich kann mich nicht erinnern“. – Ein Satz den man von Gernot Blümel im U-Ausschuss öfters hörte. Die veröffentlichen Chats mit dem Ex-Novomatic-Chef Neumann beweisen allerdings bestimmte Vorgänge, Handlungen und Abmachungen, die Blümel einging. Da hilft auch kein scheinbarer „Gedächtnisverlust“.

FPÖ-, SPÖ- und NEOS-Vertreter im Ibiza U-Ausschuss werfen Blümel tatsachenwidrige Aussagen vor. Der jetzige Finanzminister, gab auch nach mehrmaliger Anfrage an, dass er nicht wisse, ob es seitens Novomatic, jemals Anliegen oder Wünsche zu einer möglichen Spende ausgedrückt hätten. „Ich kann für mich ausschließen, dass ich mich erinnern kann, dass das ein Thema (Spenden) war, ja.” Außerdem sei er für die Anliegen nicht verantwortlich und kann sich auch nicht erinnern, dass es Aussprachen über das Thema gegeben habe.“

Dabei steht in einer aufgedeckten Nachricht folgendes: „Guten Morgen. Hätte eine Bitte. Bräuchte einen kurzen Termin bei Kurz, erstens wegen Spende und zweitens bezüglich eines Problems, das wir in Italien haben!”.

Außerdem soll Blümel zusätzlich verschwiegen haben, dass er mit Neumann zumindest seit 2012 in engerem Kontakt stehe. Weiters stand er auch 2018 im Sinne der “österreichischen Lösung” der Casinos Austria (CA), sowie in den Verhandlungen der Sazka Group und der CA in regelmäßigem Austausch mit dem Ex-Novomatic-Chef.

Die am Freitag eingebrachte Anzeige der Opposition bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft könnte schwere Konsequenzen für Blümel bedeuten. Für eine Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss des Nationalrates drohen gemäß §288 StGB Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Haft.

Zudem wird der U-Ausschuss verlängert. Weil hier das Minderheitenrecht gilt, sind die Stimmen von SPÖ und NEOS dafür ausreichend. Die beiden Parteien begründeten die Verlängerungen mit “großen Schwierigkeiten, an Akten aus dem Kanzleramt und Finanzministerium zu gelangen” oder der noch offenen, langen Ladungsliste. Die Frist wurde somit auf drei Monate erweitert.

Für einen großen Teil der Österreicher ist der Finanzminister rücktrittsreif. In einer Umfrage des „profil“ geht hervor, dass nur 32% der Befragten möchten, dass er im Amt bleibt. 24 Prozent sind uneinig. Zusätzlich kommt nun die eingebrachte Anzeige, wegen seinen Falschaussagen hinzu. Spätestens jetzt muss nun von Freund und Bundeskanzler Sebastian Kurz die Konsequenz gezogen werden.

[Autor: A.T. Bild: Parlamentsdirektion / Johannes Zinner Lizenz: –]

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