Öko-Finanzdienstleister übernimmt Gebühren von Klimaklebern

by John Tuscha

Autor: G.B. Bilder: Wikipedia/Stefan Müller Lizenz: CC BY-SA 2.0


Deutsche Polizeigewerkschaft ruft nach Prüfung durch Staatsanwaltschaft hinsichtlich Anstiftung zu Straftaten

Die sogenannten Klimakleber dürfen sich nicht nur über ein ausreichendes Spendenaufkommen
freuen sowie über indirekte regelmäßige Gehälter, sondern auch über großzügige „Spesenabrechnungen“, sollten sie im Zuge ihrer Tätigkeit als Stauverursacher mit Unkosten konfrontiert werden.
Denn der Vorstandsvorsitzende Alfred Platow vom Finanzdienstleister Ökoworld AG hat verkündet, dass Gebühren, welche die Polizei gegen Klimakleber verhängt, zu 100 Prozent ersetzt werden. Man müsse lediglich den Strafbescheid und die entsprechende Überweisungsbestätigung vorweisen.

Gerechtfertigt wird diese Vorgehensweise mit dem Umstand des „Notfalls namens Klimaschutz“.
Wenig amüsiert zeigte sich Rainer Wendt von der Deutschen Polizeigewerkschaft. Die  Staatsanwaltschaft sollte prüfen, ob es sich um einen Fall von Anstiftung und Beihilfe zu Straftaten handelt. Weiters erklärte Wendt gegenüber der „Bild“-Zeitung, dass auch die BaFin, also die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, klären sollte, ob ein solches Unternehmen aktiv in die Politik eingreifen dürfe und ob dies eine Unterstützung für die Nötigung von
Verfassungsorganen darstelle.

Es stellt sich aber zudem die Frage, ob die Aufregung über die Entschädigung für Corona-Strafen in Niederösterreich auch einen Widerhall in dieser Causa finden wird. Da sich die Ökoworld AG als führendes Unternehmen im Bereich ethisch-ökologischer Kapitalanlagen bezeichnet, dürfte diese einen Wettbewerbsvorteil genießen, den nicht nur deutsche Steuerzahler, sondern auch andere europäische Steuerzahler mitfinanzieren müssen. Stichwort „Öko-Rating.“ Und somit nicht nur ein privates Unternehmen betroffen ist, sondern ein Unternehmen, welches massiv von alimentierten
„Wettbewerbsverzerrungen“ profitiert.

Das könnte Sie auch interessieren