Unglaublich, aber wahr: Die kuriose Dringlichkeitsliste der Anschober-Leute

by admin2

Strafgefangene als Liebkinder des Seuchenministers?

Wenn die Lage nicht so ernst wäre, könnte man die im Anschober-Ministerium ausgeknobelten  „Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums zur Priorisierung“ vom 26. Dezember als verfrühten Faschingsscherz betrachten. Denn das handverlesene Gremium teilt hinsichtlich Schutzes der Gesundheit und des Lebens die Bevölkerung Österreichs nach schwer nachvollziehbaren Kriterien in sieben Gruppen ein.

In den Empfehlungen heißt es wörtlich: Das Ziel ist es, mit dieser Priorisierung sicherzustellen, dass unter Berücksichtigung eingeschränkter Impfstoff-Verfügbarkeit die Krankheitslast durch COVID-19 reduziert wird, schwere Fälle und Todesfälle vermieden werden und das Gesundheitssystem entlastet wird und die Impfstoffe dabei gleichzeitig medizinisch sinnvoll, gerechtfertigt und auch ethisch vertretbar eingesetzt werden.

In den Stufen 1 und 2 (sehr hohe bzw. hohe Dringlichkeit einer Covid-19-Impfung) fallen die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sowie das dortige Personal, weiters die Beschäftigten in besonders gefährlichen Abteilungen von Spitälern. Außerdem Menschen, die zumindest 75 Jahre alt sind. Schließlich jene mit bestimmten, besonders gefährlichen Vorerkrankungen. So weit, so gut.

In die Stufe 3 („erhöhte Priorität“) ressortieren neben Bürgern, die bereits 70 Lenze am Buckel haben oder gewisse Vorerkrankungen aufweisen, eine Personengruppe, die Herr Anschober offensichtlich als privilegiert betrachtet, nämlich – brav gegendert – „Asylwerberinnen und Asylwerber“. Darüber hinaus  „Personen in Obdachlosenunterkünften“ (nicht jedoch jene besonders bedauernswerten Obdachlosen beiderlei Geschlechts, die auf der Straße ihr Dasein fristen!) sowie „Personen in Gefängnissen“.

Tja, in der Tante Jolesch von Friedrich Torberg heißt es Mörder, Räuber, Kindsverderber – gehen nur zu Doktor Sperber. Nun darf sich diese Personengruppe vertrauensvoll an Herrn Anschober wenden, um bevorzugt bedient zu werden. Erst wenn diese Klientel durch Impfung geschützt ist, dürfen Polizisten, Feuerwehrleute, führende Politiker, Lehrer und Kindergärtnerinnen (sie alle gehören in die Stufe 4) um eine Impfung nachsuchen.

Noch weiter unten in der Hierarchie siedeln Friseure, Spitzensportler, Kulturschaffende und Kellner. Hoffentlich sind da noch Spritzen mit dem erstklassigen Impfstoff von Biontech-Pfizer vorrätig, sonst kriegt diese Gruppe 5 nur mehr einen Billigsdorfer-Impfstoff aus der medizinischen Holzklasse. Genauso wie die Gruppe 6, das sind Mitglieder in Chören und Theatervereinen, Amateursportler und Vertreter.

Das Schlusslicht bilden jene Bedauernswerten, die in die Gruppe 7 fallen, quasi der Rest. Konkret: Bürger zwischen 16 und 59 Jahren. Sie fallen, um es etwas überspitzt zu formulieren, für den grünen Minister  in die Kategorie „Sonstige“. Dabei handelt es sich gerade um diejenigen, die das Gros der Steuern entrichten, um damit unter anderem das Salär des Seuchenministers zu berappen. Jene Steuerträger stehen auf der untersten Sprosse, sind anscheinend die Allerletzten, wenn es um Gesundheit und Leben geht. Das wird sich rächen. Denn wie heißt es so schön: Man beißt nicht die Hand, die einen füttert.

[Autor: E.K.-L. Bild: Shafin Al Asad Protic auf Pixabay Lizenz: –]

Das könnte Sie auch interessieren