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Österreich

VfGH entscheidet: Glawischnig muss wegen Novomatic in den U-Ausschuss

by admin2 20. Januar 2021
20. Januar 2021
VfGH entscheidet: Glawischnig muss wegen Novomatic in den U-Ausschuss

Weil sie „in sehr prominenter Position“ beim Glücksspielkonzern angestellt ist, muss die frühere Bundessprecherin der Grünen als Zeugin erscheinen – dank ÖVP.

Obwohl alle anderen Parteien die Ladung Glawischnigs ablehnten, konnte die türkise Fraktion ihr Verlangen durchsetzen. Der Ibiza-Ausschuss holt die Ex-Grüne nun kurz ins politische Geschehen zurück.

Das boykottiert den Beschluss der Grünen, SPÖ, FPÖ und NEOS der Anfang Dezember beschlossen wurde. Der VfGH sah keinen Anlass das ÖVP Begehren abzulehnen, der Beschluss der restlichen Parteien ist laut Gerichtshof „begründungslos”. Die Mehrheit habe „ihrer diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Begründungspflicht nicht entsprochen“.

Somit werde die Ladung Glawischnigs rechtswirksam, wie die Verfassungsrichter feststellten. Die Erwähnung Novomatics im Ibiza Video als „Zahler für alle“, veranlasste die ÖVP die frühere Chefin der Grünen zu bestellen. Aus ihrer früheren Funktion verfügt die jetzige Novomatic Managerin noch über viele Kontakte zu diversen politischen Entscheidungsträgern. Die ehemalige Glückspielgegnerin ist momentan in leitender Position für die Novomatic AG tätig.

[Autor: A.T. Bild: Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS Lizenz: -]

BundessprecherinFPÖGlawischnigGrüneIbizaNeosNovomaticÖVPSPÖU-AusschussVfGH
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