Die vergangenen Tage boten zwei anschauliche Beispiele für die „Objektivität“ sogenannter Qualitätsmedien. Das erste Beispiel betrifft die Kundgebung der Identitäten Bewegung Österreich (IBÖ) am 26. Juli in der Wiener Innenstadt. Der zwangsgebührenfinanzierte, per Gesetz zur Unabhängigkeit verpflichtete ORF meldete: „56 Festnahmen rund um Rechtsextremen-Demo“. Und die „Kleine Zeitung“ titelte: „Identitären-Demo in Wien: 56 Festnahmen, Fäkalienwürfe und über 200 Anzeigen.“
Damit soll suggeriert werden, dass die Festnahmen Teilnehmer der IBÖ-Kundgebung betrafen. Eine Aussendung der Pandespolizeidirektion Wien ergibt jedoch ein völlig anderes Bild: Darin ist von „mehreren Störversuchen durch vermummte Personen“ die Rede, und dass zudem „kurzzeitig Eier und mit Fäkalien befüllte Säckchen auf Kundgebungsteilnehmende und Einsatzkräfte geworfen“ wurden. Die Festnahmen betrafen also Linksextremisten, welche die IBÖ-Kundgebung zu verhindern bzw. zu stören versuchten. Schließlich ist Vermummung ein Markenzeichen des gewaltbereiten Linksextremismus, und die Teilnehmer der IBÖ-Kundgebung werden sich wohl kaum selbst mit Fäkalien beworfen haben.
Das zweite Beispiel betrifft einen Polizeieinsatz in Bezug auf ein „antifaschistisches Sommercamp“ am Peršmanhof in Bad Eisenkappel in Südkärnten. Dabei ging es um mutmaßliche naturschutzrechtliche Vergehen, und es wurden 62 Verwaltungsübertretungen sowie zwei Widerstände gegen die Staatsgewalt zur Anzeige gebracht. Außerdem wurden 32 Identitätsfeststellungen und zwei Personendurchsuchungen durchgeführt. Dies alles veranlasste die Systemmedien zur Schnappatmung, da sich der Polizeieinsatz gegen Linksextreme richtete.
Thomas Cik verstieg sich in der „Kleinen Zeitung“ sogar zu der Behauptung, „nachdem man am Samstag in Wien 56 Personen aus der Ecke der Rechtsextremisten festnahm, wollte man offenbar nach links schlagen und fand sich im südlichsten Zipfel Kärntens wieder.“ Hier wird den Sicherheitsbehörden Willkür unterstellt. Außerdem schreibt Cik sinngemäß von staatlichen Repressalien durch das Kärntner Naturschutzgesetz. Wenn es um Linksextremisten wie die Gewalt befürwortende und – Stichwort: „Hammerbande“ – auch Gewalt anwendende Antifa geht, sollen also Gesetze, im konkreten Fall das Kärntner Naturschutzgesetz, nicht angewendet werden. Und im Übrigen ist die Überprüfung eines bestimmten Sachverhalts in Bezug auf Gesetzesverstöße der Sinn und Zwecks eines Verwaltungsstrafverfahrens.
Josef Ofner, Generalsekretär der FPÖ-Kärnten, verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Polizei nur ihre Arbeit getan hat. Und Ofner weiter: „Was ist verwerflich daran, wenn die Bezirkshauptmannschaft die Überprüfung von möglichen Verwaltungsübertretungen beauftragt, die Polizei diesem Auftrag nachkommt und Personen zur Identitätsfeststellung auffordert? Man muss sich wohl eher die Frage stellen, was die einzelnen Personen des Antifa-Camps zu verbergen hatten, wenn sie nicht bereit waren, ihre Identität preiszugeben!“
