Opposition beschließt Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe

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Autor: L.S. Bild: Hermann Traub auf Pixabay Lizenz: –


Mit den Stimmen der AfD und der Freien Wähler wurde der CDU-Antrag in Rheinland-Pfalz auf einen Untersuchungsausschuss zu den Abläufen rund um die Überflutungen im Juni 2021 beschlossen.

134 Menschen starben allein in Rheinland-Pfalz durch die Flutkatastrophe, deutschlandweit waren es mehr als 180 Einwohner. Als die AfD aufgrund der Abläufe rund um die Katastrophe einen Untersuchungsausschuss forderte, wurde dieser noch von allen anderen Parteien abgelehnt.

Die sich in Rheinland-Pfalz in Opposition befindende CDU stellte wenig später den gleichen Antrag. AfD und freie Wähler stimmten für den Ausschuss, wodurch das Minimum von einem Fünftel der 101 Landtagsabgeordneten, welche für einen Untersuchungsausschuss notwendig sind, mehr als erfüllt wurde.

Die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP enthielten sich der Stimme. Sie begründeten das mit dem Einsatz einer Enquetekommission, einer Art überparteilichen Arbeitsgruppe, die Klarheit schaffen sollte.

Der Unterschied besteht darin, dass diese weniger Rechte hat, als ein Untersuchungsausschuss. Im Ausschuss können beispielsweise Zeugen vorgeladen und relevante Dokumente eingefordert werden.

Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits gegen den derzeit krankgeschriebenen Landrat des Kreises Ahrweiler Jürgen Pföhler und ein anderes Mitglied des Krisenstabs, der zum Zeitpunkt der Katastrophe im Einsatz war.

Gegen sie wird wegen des Anfangsverdachts auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung wegen möglicher verspäteter Evakuierungen und Warnungen ermittelt.

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