Auch in Berlin gilt zukünftig 2G

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Autor: A.T. Bild: Wikipedia/A.Savin Lizenz: CC BY-SA 2.0


Der Stadtsenat hat sich auf eine flächendeckende 2G-Regelung geeinigt. Für Gottesdienste und Demonstrationen gilt ab Montag die 3G-Regelung.

Angesichts der steigenden Neuinfektionen wurde der Beschluss am frühen Mittwochabend abgesegnet. Zuvor wurde der Entwurf am Sonntag von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) angekündigt.

Nur Geimpfte und Genesene dürfen zukünftig ins Kino, Theater oder ins Wirtshaus. Ein negativer Test – gleich ob PCR oder Antigen – ist nicht mehr ausreichend. Die Regelung gilt auch für diverse Freizeiteinrichtungen. Auch Veranstaltungen wie zum Beispiel in Fußball, die unter freiem Himmel stattfinden sind ab einer Teilnehmerzahl von 2.000 von der 2G Regelung betroffen.

Ebenso sind körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbesuche, Kosmetik- und sexuelle Dienstleistungen dem Corona-Diktat unterworden. Der Einzelhandel ist von der Regelung nicht betroffen. Weihnachtsmärkten sollen selbst über die 2G-Regel entscheiden können. Weiters schlug der Senat vor,  50 Prozent der Angestellten im „Homeoffice“ zu lassen. Für „patientennahes Personal“ in Krankenhäusern gibt es eine 3G-Regel.

Personen unter 18 Jahren sollen von der 2G-Regelung ausgenommen sein und können auch mit einem negativen Test am öffentlichen Leben teilnehmen. Angeblich soll diese Ausnahmeregelung auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gelten.

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