„Rechtsstaatsmechanismus“: Veto von Polen und Ungarn gegen EU-Budget
Erneut verteidigen Polen und Ungarn ihre nationalstaatliche Souveränität, indem sie ein Veto gegen den EU-Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027 in Höhe von 1,1 Billionen Euro und die Corona-Wiederaufbauhilfen im Umfang von 750 Millionen Euro einlegen. „Die EU-Botschafter konnten aufgrund von Vorbehalten zweier Mitgliedstaaten nicht die notwendige Einstimmigkeit für die Einleitung des schriftlichen Verfahrens erreichen“, erklärte ein Sprecher der deutschen Ratspräsidentschaft.
Das Veto Budapests und Warschaus richtet sich aber nicht gegen den EU-Haushalt bzw. gegen die Corona-Wiederaufbauhilfen, sondern gegen den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus. Dieses Instrument sieht vor, dass Mitgliedstaaten, die gegen die vielzitierten „EU-Werte“ verstoßen, EU-Gelder gekürzt werden können.
Bereits seit längerem sind der EU die Reformen, welche die nationalkonservativen Regierungen in Polen und Ungarn auf den Weg bringen, ein Dorn im Auge. In Polen werden etwa Richter, die ihre juristische Qualifikation noch in der Zeit der kommunistischen Diktatur erworben haben, in den wohlverdienten Ruhestand geschickt. Und dass Budapest und Warschau die Einwanderung ablehnen und stattdessen die aus Vater, Mutter und Kind(ern) bestehende Familie fördern, gilt in Brüssel als Affront.
Somit zeigt sich, dass der sogenannte „Rechtsstaatsmechanismus“ ein Instrument ist, um patriotische Regierungen auf Linie zu bringen. Dass aber die Regierungen der Mitgliedstaaten wie jene von Viktor Orbán in Polen oder von Mateusz Morawiecki in Polen im Gegensatz zu den Brüsseler Eurokraten vom Volk gewählt und damit demokratisch legitimiert sind, spielt dabei keine Rolle.
[Autor: B.T. Bild: Wikipedia/ Lizenz: CC BY-SA 2.0]