Droht ihm der Nudelwalker grüner Feministinnen?
Also, das hätte sich niemand gedacht: Gesundheitsminister Rudolf Anschober stellt sich frontal gegen die grüne Parteilinie und das in einer existentiellen Frage, dem Gendern. Hut ab vor einer solchen Zivilcourage! Denn da werden sich bei den grünen Brutal-Feministinnen die künstlichen Zehennägel aufstellen, sobald die Kunde sie erreicht.
Die G’schicht ist folgende:
Der Text der Anschober Verordnung Nr. 479 – sie trägt die monströse Bezeichnung Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation auf Grund von COVID-19 getroffen werden (COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – COVID-19-NotMV) – ist überhaupt nicht gegendert.
Da heißt es doch keck Friseure, Fußpfleger sowie Kosmetiker (§ 5 Abs 2). Dessen ungeachtet, dass solche Tätigkeiten ganz mehrheitlich von Damen ausgeübt werden. Oder der Gast (§ 8 Abs 4), obschon auch Personen weiblichen Geschlechts in Beherbergungsbetrieben abzusteigen pflegen. Im Abschnitt über das Gastgewerbe findet man Betreiber und seine Mitarbeiter (§ 7 Abs 5 Z 4), ganz so, als hätte Anschober noch nie von einer Kellnerin gehört.
Um dem emeritierten Volksschullehrer ein wenig auf die Sprünge zu helfen, wurde am 24. November an sein Ministerium folgende E-Post geschickt (gerafft): Unter Hinweis auf das Auskunftspflichtgesetz begehre ich die Beantwortung folgender Frage: Weswegen ist der Text der oben rubrizierten VO nicht gegendert? Nach zwei Urgenzen langt bereits am 22. Dezember die Antwort ein, die da lautet:
… wird nicht gegendert, um eine bessere Lesbarkeit sowie Verständlichkeit zu garantieren. Dementsprechend wird auch in besagter Verordnung davon abgesehen.
Schau an, schau an! Bessere Lesbarkeit, bessere Verständlichkeit …
Kurz vor dem Weihnachtsfest schickt Bundesminister Anschober einem einfachen Bürger eine derart gute Nachricht. Dafür nur eines: Danke!
[Autor: E.K.-L. Bild: Parlamentsdirektion / Thomas Topf Lizenz: –]