Absurdistan: Trotz medizinischem Attests zu Maskenpflicht gezwungen

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Martin Rutter, Ex-BZÖ-Politiker und Corona-Demo Organisator, wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt anklagt. Aus gesundheitlichen Gründen weigerte er sich im Wiener Landesgericht eine FFP2-Maske aufzusetzen.

Sein Verteidiger, Michael Drexler legte dem Gericht einen ärztlichen Befund vor, dass „das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar“ macht.

Dementsprechend weigerte er sich auch einen herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz beziehungsweise ein Schild aus Plexiglas zu tragen. Daraufhin wurde er vom Sicherheitsdienst abgehalten, das Gerichtsgebäude zu betreten.

Michael Drexler händigte daraufhin Richterin Petra Sattlberger einen mit 29. April datierten Antigen-Test aus, der Rutter ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 bescheinigte. „Der ist weniger als 48 Stunden alt. Er kann niemanden anstecken“, erklärte der Anwalt Rutters.

Trotz des Attests und des negativen Corona-Tests weigerte sich Sattelberger den Prozess zu führen. Sie könne sich nicht vorstellen, dass sich die behauptete Gesundheitsgefahr für Rutter auch auf Gesichtsvisiere erstrecke. Deshalb vertagte die Richterin die Hauptverhandlung und befehligte ein medizinisches Sachverständigengutachten, das Rutters Vorbringen überprüfen soll.

Der Ex-BZÖ-Politiker soll sich am 31. Jänner bei einer Großdemo mit Gewalt gegen eine Identitätsfeststellung gewehrt haben. Rutter dementierte die Behauptung

[Autor: A.T. Bild: Wikipedia/Jkriegl – Josef Kriegl Lizenz: CC BY-SA 4.0]

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