Autor: H.W. Bilder: Wikipedia/Jwollbold Lizenz: CC BY-SA 4.0
Laut „Profil“ wünscht sich die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) zusammen mit ihrem Chef Omar Haijawi-Pirchner die Möglichkeit in Zukunft gegen sogenannte Verbreiter von Desinformation strafrechtlich vorgehen zu können.
Die Verbreitung von angeblichen „Fake News“ sollte unter Strafe gestellt werden! Natürlich nicht beantwortet wurde in dem „Profil“-Artikel, welche Instanz festlegen soll, was „Fake News“ sein sollen. Der Wunsch nach Verfolgung abweichender Meinungen ist eigentlich ein Charakterzug von totalitären Systemen und Diktaturen. Da fragt man sich schon, wie manche Verfassungsschützer ticken, wenn man derartige Forderungen liest?
Natürlich werden auch zwei Beispiele genannt die offenbar als Muster für Desinformation gelten sollen. Zum einen ist es die kritische Corona-Berichterstattung der letzten Jahre des alternativen Nachrichtenportals AUF 1 und zum andern wird behauptet, Russland würde nach dem EU-weiten Verbot staatlicher russischer Medien, Alternativmedien dazu bringen, „seine Narrative zu verbreiten.“
Doch keine Sorge, die Verfolgung Andersdenkender, die eine vom herrschenden Mainstream und Regierungskurs abweichende Meinung vertreten, dient natürlich nur zu Schutz der Demokratie, wie man betont. Wobei man sich natürlich selbst entlarvt, denn wie ist zu lesen. „…Auch Falschmeldungen zu Impfschäden seien noch immer weit verbreitet. Bei der niederösterreichischen Landtagswahl machte sich dieser Effekt bemerkbar, der FPÖ-Erfolg dürfte den Verwerfungen während Corona geschuldet gewesen sein…“. Na, da kann Österreich stolz sein, unser Staatsschutz hat offenbar auch wirkliche Experten im medizinischen Bereich, die beurteilen können, welche Impfschäden durch die m-RNA Spritzen auftreten. Es lebe die Zensur, Metternich würde neidvoll erblassen.