Europäischer Gerichtshof: Abschiebeschutz für Räuber, Mörder und Vergewaltiger
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in einer aktuellen Entscheidung schwerkriminellen Asylanten einen Freibrief auf. Das oberste Gericht der EU entschied in einem Skandalurteil, eine Aberkennung oder Verweigerung von Flüchtlingsrechten in einem EU-Staat habe nicht zur Folge, dass eine Person bei begründeter Furcht vor Verfolgung in ihrem Heimatland auch die Eigenschaft als Flüchtling oder die Rechte nach der Genfer Konvention verliert. Das gilt auch dann, wenn die betreffenden Personen in ihrem Gastland schwere Verbrechen begangen haben. Mit anderen Worten: Die Kriminellen dürfen nicht abgeschoben werden.
Der EuGH gab einem Mann aus der Elfenbeinküste, einem Kongolesen und einem Tschetschenen Recht, die Belgien bzw. die Tschechische Republik geklagt, weil ihnen dort der Flüchtlingsstatus wegen rechtskräftiger Verurteilungen wegen schwerer Verbrechen aberkannt bzw. verweigert worden war. Daraufhin ersuchten die belgischen und tschechischen Gerichte den EuGH um Auslegung der EU-Anerkennungsrichtlinie.
EuGH entscheidet zugunster ausländischer Schwerverbrecher
Unverständlich ist, warum der EuGH zugunsten der ausländischen Schwerverbrecher entschied. Über den Mann aus der Elfenbeinküste (Rechtssache C-77/17) heißt es: Im Jahr 2010 wurde Herr X vom Tribunal de première instance de Bruxelles (Gericht erster Instanz Brüssel, Belgien) wegen vorsätzlicher Körperverletzung, unberechtigten Besitzes einer Stichwaffe und Besitzes einer verbotenen Waffe zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Im Jahr 2011 verurteilte ihn die Cour d’appel de Bruxelles (Berufungsgericht Brüssel, Belgien) wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen über 14 und unter 16 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Über den Kongolesen (Rechtssache C-78/17) ist zu lesen: Im Jahr 2010 wurde Herr X von der Cour d’assises de Bruxelles (Assisenhof Brüssel, Belgien) wegen Diebstahls in Verbindung mit vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 25 Jahren verurteilt. Herr X hatte außerdem in Belgien vor der Zuerkennung seiner Flüchtlingseigenschaft mehrere Diebstähle und Körperverletzungen begangen. Anmerkung: „Vorsätzliche Tötung“ ist ein beschönigender Begriff für Mord.
Und auch der Tschetschene (Rechtssache C-391/16) ist eine wahre Kulturbereicherung: Im Jahr 2004 wurde Herr M mit Urteil des Městský soud v Brně (Stadtgericht Brünn, Tschechische Republik) wegen Raubes schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nachdem er bedingt aus der Haft entlassen worden war, beging er einen Raub und eine Erpressung, wofür er als besonders gefährlicher Wiederholungstäter behandelt wurde. Im Jahr 2007 verurteilte ihn dieses Gericht deswegen zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren, die in einem Hochsicherheitsgefängnis vollstreckt werden sollte.
[Autor: B.T. Bild: Cédric Puisney from Brussels, Belgium Lizenz: CC BY 2.0]