Autor: B.T. Bild: Wikipedia/Merhawi147 Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Schweiz zeigt, dass Entwicklungshilfe keine Einbahnstraße sein muss. Mit Mai wird die Eidgenossenschaft die Zahlungen an Eritrea einstellen, weil, wie Michael Steiner, der Sprecher des Außenministeriums erklärte, „beim Thema Migration keine größeren Fortschritte verbucht werden“. Das ostafrikanische Land weigert sich, abgelehnte Asylwerber zurückzunehmen. Derzeit müssen über 200 Eritreer die Schweiz verlassen, wie der Sender SRF berichtet. Eritrea nimmt nur Staatsbürger zurück, die freiwillig ausreisen, was nur selten der Fall ist.
Eine externe Überprüfung im Auftrag der Schweizer Regierung (Bundesrat) stellte nun fest, dass die gutgemeinten Entwicklungshilfeziele nicht erreicht wurden: „Der Bundesrat hatte sie 2016 unter innenpolitischem Druck beschlossen. Er wollte mit der Schweizer Hilfe Eritrea zu mehr Kooperation bei der Migration motivieren. Konkret sollte Eritrea besser kooperieren bei der Rückschaffung von abgewiesenen Asylsuchenden“, heißt es in dem Rundfunkbericht.
Außerdem unterstützte die Schweiz in den vergangenen Jahren eritreische Berufsschulen mit fast sieben Millionen Franken. Mit dem Steuergeld sollten Automechaniker, Elektro-Monteure oder Gastro-Fachleute ausgebildet werden. Doch auch dieses Entwicklungshilfeziel wurde verfehlt. Dazu erklärte Außenamtssprecher Steiner: „Doch die Wirkung auf die Lebensperspektiven und Beschäftigungsmöglichkeiten waren beschränkt, weil es in Eritrea wenig private Unternehmen gibt und die Berufswahlmöglichkeiten eingeschränkt sind.“
In der Schweiz lebende Eritreer fallen immer wieder durch Gewalttaten auf. In einem Fall prügelte im Februar 2023 ein bereits wegen Gewaltdelikten vorbestrafter anerkannter Flüchtling aus Eritrea eine Frau krankenhausreif. Die Frau leidet noch immer unter den Folgen der Tat und ist weiterhin arbeitsunfähig. Wie Pascal Schmid, Nationalrat der patriotischen Schweizerischen Volkspartei (SVP) berichtet, wurde der Eritreer zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren mit Landesverweis verurteilt.
Allerdings wird die Strafe nicht vollzogen, weil der Gewalttäter laut Gutachter „hochgradig schuldunfähig“ sei und nun in der Hochsicherheitsabteilung einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist. Die Kosten für die Schweizer Steuerzahler sind enorm, wie Schmid vorrechnet: 1.800 Franken pro Tag. Oder rund 50.000 Franken im Monat. Oder rund 600.000 Franken im Jahr.