Autor: A.T. Bild: Wikipedia/ Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die angekündigte Klage auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung wurde beim Handelsgericht Wien nun eingebracht, nachdem PR-Berater und Falstaff-Herausgeber behauptete, Kickl könnte entgegen seinen eigenen Angaben bereits gegen COVID-19 geimpft sein.
Genau soll Wolfgang Rosam bei „oe24: FELLNER Live“ gesagt haben: „Es gibt ja ganz böse Zungen, muss ich aufpassen, was ich jetzt sage, ich sage es jetzt nicht, dass es so ist, aber ich habe gehört, er wäre schon geimpft, heimlich, ja, also wenn man das beweisen könnte, das wäre natürlich der Überhammer, dann hätten wir morgen einen Rücktritt“.
Die Unterstellung der Lüge impliziert, dass der FPÖ-Chef „in der Öffentlichkeit, im Speziellen gegenüber seinen Wählern, und gegenüber Medien verschweige, dass er sich gegen COVID-19 habe impfen lassen“, wie es in der Klageschrift hieß.
Für Kickl sind Rosams Aussagen „massiv ehrenrührig und kreditschädigend“. Als „PR-Profi“ wüsste er genau, was er damit bewirke. Der Vorsatz diese falschen Tatsachen in den Raum zu stellen, „deren Unwahrheit er auch kannte bzw. kennen musste“, verlangt, laut Kickl, einen öffentlich wirksamen Widerruf. Rosam soll deshalb nach seiner möglichen Verurteilung bei „FELLNER Live!“ seine Aussage zurücknehmen und sich entschuldigen.
„Er hat diesen Schmarren hinausposaunt, um offensichtlich meinen Ruf zu schädigen. Ich wünsche ihm viel Spaß dabei, mit einem Gerücht, das von vorn bis hinten erlogen ist, den Wahrheitsbeweis anzutreten.“, so Kickl dazu.