Haftstrafen für verbotenen Grenzübertritt
Zwei Syrer und zwei Palästinenser wissen nun, dass das patriotisch regierte Ungarn die illegale Einwanderung konsequent bekämpft. Wie die ungarische Nachrichtenagentur MIT berichtet, wurden sie von einem Gericht in der Stadt Szeged wegen verbotenen Grenzübertritts in erster Instanz zu einer unbedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Außerdem werden sie für vier Jahre des Landes verwiesen.
Die Männer nahmen am 28. Jänner an einem Massenansturm auf die serbisch-ungarische Grenze beim Übergang in Röszke/Horgos teil. Rund 60 Personen versuchten, die Grenze gewaltsam und rechtswidrig zu überqueren. Die ungarischen Sicherheitskräfte feuerten Warnschüsse ab. Dennoch gelang den nun verurteilen vier Personen die verbotene Einreise nach Ungarn.
Unter den Migranten, welche die illegale Einreise nach Ungarn nicht geschafft haben, befinden sich auch Marokkaner. Marokko wird aber von Österreich und der Bundesrepublik Deutschland als sicherer Herkunftsstaat eingestuft, die betreffenden Personen sind also nicht als „Flüchtlinge“ oder „Schutzsuchende“ einzustufen.
[Autor: B.T. Bild: www.wikipedia.org/Bőr Benedek Lizenz: CC BY 2.0]