Wen holt das Außenministerium aus Afghanistan zurück?

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Neben „Österreichern mit afghanischen Wurzeln“ sollen es auch subsidiär Schutzberechtigte gewesen sein, die „ihre alte Heimat besucht hatten“. Grüne argumentieren kurios.

Staatsbürgerschaft oder Volkszugehörigkeit, das ist hier wohl nicht die Frage. Alle Menschen mit österreichischer Aufenthaltsberechtigung oder Staatsbürgerschaftsnachweis werden aus Afghanistan nun unter Aufsicht des Jagdkommando ausgeflogen.

Die österreichischen Elitesoldaten sicherten den Transport von 91 „Österreichern“ an den Taliban vorbei zum Flughafen in Kabul. Wie die „Salzburger Nachrichten“ berichteten, sollen unter den Ausgeflogenen, unter anderem subsidiär Schutzberechtigte gewesen sein, die ihre alte Heimat besucht hatten.

Absurd. Zuerst „flieht“ man aus einem Land und besucht es dann wieder, obwohl man verfolgt wird? Für den grünen Abgeordneten und Anwalt für Fremdenrecht Georg Bürstmayr ist das jedenfalls kein Problem. Bürstmayr sieht bei einer Rückkehr nach Afghanistan keinen Grund, warum der Aufenthaltsstatus oder auch der Schutz des angeblichen Schutzsuchenden verloren gehen sollte.

Als subsidiär schutzberechtigt gelten Flüchtlinge mit abgelehnten Asylbescheiden, die eine temporäre Aufenthaltserlaubnis und Recht auf Schutz bekommen. Die Voraussetzung ist, dass Gefahren aus dem Herkunftsland drohen.

Den zurückgekehrten „Schutzsuchenden“ droht aber keine Aberkennung ihres Status in Österreich, schließlich werden sie in Afghanistan bedroht. Da kann man sich nur am Kopf greifen.

[Autor: A.T. Bild: Wikipedia/Bundesheer FotosAm Absetzpunkt Lizenz: CC BY-SA 2.0]

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