Diskrimierung sich setzt weiter fort: EU-weite Regelung zur Frauenquote

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Autor: A.R. Bild: Wikipedia/Evelyn Regner Lizenz: CC BY-SA 3.0


Nach jahrelanger Blockade haben sich Unterhändler der EU-Länder und des EU-Parlaments auf eine verbindliche Frauenquoten in der EU für Leitungspositionen börsennotierter Unternehmen geeinigt.

Das heißt folglich, dass Staaten bis 2026 zwischen zwei Modellen wählen können. Entweder sollen mindestens 40 Prozent der Mitglieder von nicht geschäftsführenden Aufsichtsratsmitgliedern Frauen sein. Oder andererseits soll ein durchschnittlicher Frauenanteil von 33 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände bestehen. Wer sich nicht an die Regeln haltet, muss zahlen.

„Nach Schätzungen des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen sind derzeit nur 30,6 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder weiblich und nur 8,5 Prozent der Vorstände in der EU mit Frauen besetzt“, so die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Chefverhandlerin und Sozialdemokratin Evelyn Regner (SPÖ).

Das Vorhaben sei angeblich geschlechtsneutral: Wenn in einem entsprechenden Gremium mehr Frauen als Männer säßen, würden angeblich auch Männer von der Regelung profitieren, heißt es. Formell müssen EU-Staaten und Europaparlament der Einigung noch zustimmen.

In Österreich gilt bereits seit Anfang 2018 für Neubestellungen von Aufsichtsräten bei börsennotierten und großen Unternehmen eine verpflichtende Geschlechterquote von 30 Prozent.

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