Autor: B.T. Bilder: Wikipedia/Stefan Müller Lizenz: CC-By-2.0
Ist jetzt Schluss mit lustig für Mitglieder dieser Klima-Endzeitsekte?
Während die zeitgeistigen Medien die „Letzte Generation“ Sympathien entgegenbringen, hat das Landgericht Potsdam nun diese Klima-Endzeitsekte als kriminelle Vereinigung eingestuft. Wie die „Märkische Oderzeitung“ in ihrer Onlineausgabe berichtet, erfolgte Ende 2022 im Zusammenhang mit Attacken auf Anlagen der PCK-Raffinerie Schwedt und Werneuchen gegen Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ eine Razzia wegen Bildung und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.
Veranlasst hatte diese Hausdurchsuchungen die Staatsanwaltschaft Neuruppin in Brandenburg.
Einer der Betroffenen hatte gegen die Durchsuchungen Sicherstellung von Beweismitteln Beschwerde eingelegt. Doch die Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdam wies das Ansinnen des Klimaextremisten als unbegründet ab. „Diesen Anfangsverdacht hat nach dem Amtsgericht Neuruppin nun auch die Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdam bestätigt“, sagte Cyrill Klement, Sprecher der Staatsanwaltschaft Neuruppin, der „Märkischen Oderzeitung“.
Wie die Zeitung weiter berichtet, ist es das erste Mal in Deutschland, dass ein Landgericht bei „Klimaaktivisten“ den Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung sieht. In der Hauptstadt Berlin beispielsweise fasst die Justiz die Klimachaoten mit Samthandschuhen an und konnte oder wollte bislang keinen Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung erkennen.
Doch der Beschluss des Landgerichts Potsdam könnte nun für die Mitglieder der „Letzten Generation“ Schluss mit lustig bedeuten. Denn sollte sich der Anfangsverdacht in der Causa PCK bestätigen, könnte es auch für jegliche andere Sabotage- oder Störaktionen der „Letzten Generation“ bedeuten, dass die Teilnehmenden wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch zur Verantwortung gezogen werden.