Sind flüchtige Mittäter ebenfalls „subsidiär Schutzberechtigte“ oder gibt es Verbindungen ins linksextreme Milieu?
Eine Woche nach dem Brandanschlag auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich konnte ein erster Tatverdächtiger festgenommen werden. Beim Tatverdächtigen, über den bereits die U-Haft verhängt wurde, handelt es sich laut „Kronenzeitung“ um einen subsidiär Schutzberechtigten aus Afghanistan. Der Mann, der als Asylant nach Österreichgekommen war, hatte sich bei dem Brandanschlag selbst verletzt und verhielt sich bei der Behandlung im Wiener Donauspital auffällig, weshalb die Krankenschwestern Alarm schlugen. Als Motiv für die Tat wird „Wut auf die Ausländerpolitik“ angegeben.
Dass bei dem Brandanschlag auf die FPÖ-Zentrale in St. Pölten keine Menschen zu Schaden kamen, ist nur dem Umstand zu verdanken, dass das Verbrechen mitten in der Nacht verübt wurde. Der designierte FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer und Niederösterreichs FPÖ-Chef Udo Landbauer sprechen davon, dass der Täter sein Recht auf Aufenthalt in Österreich verwirkt hat und fordern seine rasche Abschiebung.
Der verhaftete Afghane ist nicht der einzige Täter, die Polizei fahndet noch nach drei weiteren. Mit Spannung wird zu beobachten sein, ob es sich bei den drei übrigen Verbrechern ebenfalls um Einwanderer handelt oder ob am Ende nicht auch Verbindungen ins linksextreme Milieu, etwa zur Antifa, zutage treten werden.
[Autor: B.T. Bild: FPÖ Niederösterreich Lizenz: –]