Durchsichtiger „Flügel“-Schlag gegen die AfD

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Der AfD-Politiker Roland Hartwig weist Verfassungsschutz-Angriffe gegen seine Partei zurück!

Der Präsident des bundesdeutschen „Verfassungsschutzes“, Thomas Haldenwang, hat am 12. März „nur“ Teile der AfD, den so genannten „Flügel“, als „erwiesen rechtsextrem“ eingestuft und damit aber auf die Gesamtpartei gezielt. Wie ist Ihre Wahrnehmung, Herr Hartwig?
Roland Hartwig: Wir haben schon seit der Berufung von Herrn Haldenwang in das Amt als Nachfolger von Herrn Maaßen die Befürchtung gehabt, dass sich der Inlandsgeheimdienst unter ihm auch politisch instrumentalisieren lässt. Und das erste Beispiel war die Pressekonferenz vom Januar 2019. Wo Haldenwang über die gesamte AfD rechtswidrig den Prüffall ausrief, was auf unseren Eilantrag hin gerichtlich korrigiert wurde. Das hat sich jetzt nach einem Jahr leider fortgesetzt. Das Problem ist ja, es gibt keinen „Flügel“ in der AfD, es gibt eine Strömung von Leuten, die sich Flügel nennen, auch keine Mitgliedslisten, keine Organisation, nichts, woran man irgendwie messen könnte, wer ist im so genannten ominösen „Flügel“ und wer nicht. Inzwischen hat sich der so genannte Flügel sogar selbst aufgelöst, wie sein Protagonist Björn Höcke am 21. März mitteilte. Wie auch immer: Wir werden gegen diese Einstufung einer nicht existierenden Organisation als Teil der AfD juristisch vorgehen.

Fakt ist, dass durch die Extremismus-Einstufung z. B. beamtete AfD-Mitglieder jetzt Probleme mit Disziplinarverfahren bekommen werden. Frau Esken z.B., die neue SPD-Vorsitzende, fordert bereits entsprechende Konsequenzen. Wie wollen Sie Ihre Parteifreunde schützen?
Hartwig: Solche Forderungen Beamte, die in irgendeiner Form sich dem Flügel zurechnen vom Dienst zu entfernen, sind schlicht rechtswidrig. Abgesehen von einem persönlichen Fehlverhalten ist die Mitgliedschaft in einer Partei, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird, als solches noch kein Grund aus dieser Partei auszuscheiden. Sondern erst, wenn eine solche Einstufung gerichtlich überprüft und bestätigt würde. Noch leben wir in einem Rechtsstaat!

Hinzu kommt, dass zur nachrichtendienstlichen Überwachung auch der Einsatz von V-Leuten gehört. Die fielen in der Vergangenheit in vielen Fällen dadurch auf, dass sie erst die Grundlagen der Anklage lieferten. Vor allem im Bereich der Propaganda-Delikte. Ein Problem für Sie, oder?
Hartwig: Gemach! V-Leute, die jetzt mit Propaganda-Delikten provozieren, die sind ja schnell erkannt und wir behandeln alle, die sich hier in irgendeiner Weise strafbar machen, gleich. Ob das nun V-Leute sind oder nicht. Die bekommen Ordnungs- oder Parteiausschluss-Verfahren und das ist relativ schnell behandelt.

Welche V-Leute sind denn gefährlicher?
Hartwig: Das sind V-Leute, die in der Organisation aufsteigen und innerhalb dieser provozieren und dies in einer durchaus grenzwertigen Art und Weise, will sagen, nicht plump und nicht mit billigen Propaganda-Delikten. Wir haben das aber gut im Blick und werden bei allen Provokationen schnell reagieren.

Vor allem zwei führende AfD-Politiker werden immer wieder als angeblich extremistische Feindbilder aufgeblasen: Björn Höcke und Andreas Kalbitz. Selbst von befreundeter (oder vermeintlich befreundeter!) Seite der AfD kommt oft der Einwand: Trennt Euch bloß von diesen bösen Buben! Bewegen Sie sich denn außerhalb der Verfassung?
Hartwig: Natürlich nicht! Die beiden sind, wenn ich einmal den Vergleich mit einer Fußballmannschaft ziehen darf, die „Rechtsaußen“ auf dem Feld. Ich glaube, dass Höcke und Kalbitz sogar eine ganz wichtige Rolle in unserer Partei spielen!

Inwiefern?
Hartwig: Da sich beide im Rahmen des Grundgesetzes bewegen, müssen gerade sie die Grenzen nach Rechts aufzeigen, sprich sich von wirklich verfassungsfeindlichen Bestrebungen deutlich abgrenzen. Und das tun sie auch, in dem sie sich z. B. zu den Vorwürfen des Verfassungsschutzes klar und unmissverständlich geäußert haben (siehe auch https://www.afd.de/grundgesetz/).

Was heißt denn „Verfassungsfeindlichkeit“?
Hartwig: Nicht jeder Verstoß gegen das Grundgesetz ist verfassungsfeindlich. Denken Sie nur an die vielen Gesetze, die verabschiedet worden sind und vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben oder eingeschränkt worden sind, weil sie gegen die Verfassung verstoßen. Verfassungsfeindlich ist nur das, was sich im Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetzes wiederfi ndet, nämlich: Wer die Grundsätze der Demokratie oder die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit beschädigen oder beseitigen will, der ist Verfassungsfeind. Und da habe ich keine Anhaltspunkte, dass einer von den beiden genannten AfD-Politiker hier in irgendeiner Form sich außerhalb des Grundgesetzes befindet.

Weitere Kriterien von Verfassungsfeindlichkeit?
Hartwig: Auch Menschenwürde-Feindlichkeit ist ein weiteres ernstzunehmendes Kriterium, wenn z.B. Gruppen oder Einzelnen die Menschenwürde abgesprochen werden würde. Aber auch da muss man genau hinschauen, was in diesem Zusammenhang wirklich gesagt und gefordert wird. Schnell bekommt die AfD nämlich den Vorwurf präsentiert, sie sei fremdenfeindlich, weil wir Grenzen schließen wollen. Das ist völliger Unfug, sondern eine legitime Forderung. Es wäre etwas anderes, wenn die Forderung erhoben würde, deutsche Staatsbürger muslimischen Glaubens wieder außer Landes zu bringen. Das wäre verfassungsfeindlich! Aber von solchen Dingen reden wir in der AfD nicht, auch Höcke und Kalbitz nicht.

Rechtsanwalt Dr. Roland Hartwig war Chefsyndikus des Bayer-Konzerns und ist heute ist AfD-Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Dort leitet er u.a. die Arbeitsgruppe „Verfassungsschutz“.

Das Gespräch führte Bernd Kallina.

[Autor: Bild: Screenshot „Youtube“ Lizenz: –]

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