Anti-Corona-Maßnahmen: Bundesregierung belog die Bürger und schüchterte sie ein
Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die türkis-grüne Bundesregierung und insbesondere für Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hob einen Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln auf, mit welchem ein Mann zu einer Geldstrafe von 600 Euro verdonnert worden war, weil er am 20. März zusammen mit seiner Frau zu einer befreundeten Familie fuhr und damit angeblich gegen die Corona-Regeln verstieß.
Wir erinnern uns: Regierung und Mainstreammedien bläuten den Österreichern unentwegt ein, dass man nur aus bestimmten Grünen – Einkaufen, Arztbesuch, alleine Spazierengehen oder um anderen zu helfen – das Haus verlassen darf. Besuche hingegen seien verboten gewesen. Aber das Landesverwaltungsgericht NÖ, das, im Gegensatz zu Kurz und Anschober aus Juristen besteht, sieht das anders: „Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot durch die gegenständliche Verordnung.“
Außerdem heißt es in dem Urteil: „Die Verordnung (des Gesundheitsministers, Anm.) sieht keine Beschränkung des Zweckes für ein Betreten des öffentlichen Ortes nach der Ausnahmebestimmung des § 2 Z 5 vor, auch wenn medial immer nur das ‚Luftschnappen‘ oder ‚Sport‘ als zulässig dargestellt wurden.“ Vom sperrigen Juristendeutsch in die Normalsprache übersetzt bedeutet diese Feststellung, dass die Bundesregierung in Bezug auf die Reichweite der Anti-Corona-Verordnung belogen hat, weil das Betreten öffentlicher Orte immer – und aus welchem Grund auch immer – zulässig gewesen ist.
Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts NÖ bestätigt, dass es ÖVP und Grünen darum ging, die Bürger einzuschüchtern und Angst zu verbreiten und dass der Bundesregierung dazu anscheinend jedes Mittel recht war, auch die bewusste Missachtung des Rechtsstaates.
[Autor: B.T. Bild: Wikipedia/ Hubertl Lizenz: ]