Gericht stellt gewaltbereiten Linksfaschisten Freibrief aus

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Fragwürdige Freisprüche für 14 „Antifa-Aktivisten“

Mit 14 Freisprüchen endete in Wien der sogenannte „Antifa-Prozess“. Die Linksfaschisten mussten sich vor Gericht verantworten, weil sie der Staatsanwaltschaft zufolge im Herbst 2018 versucht hatten, in der Wiener Innenstadt eine ordnungsgemäß angemeldete Kundgebung der Identitären mit Gewalt zu beenden und dabei eine Sperrkette der Polizei durchbrechen wollten einen Beamten mit einem gezielten Wurf mit einem abgebrochenen Regenschirm in Gefahr brachten. Versuchte Sprengung einer Versammlung, versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchte schwere Körperverletzung lauteten daher die inkriminierten Straftatbestände.

Doch die angeklagten Linksfaschisten fanden eine ihnen offenkundig wohlgesinnte Richterin. Die Einzelrichterin Hannelore Bahr sprach sie nicht nur frei, sondern kritisierte auch die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Ungeachtet eines „äußerst überschaubaren Tatvorwurfs“ hätten diese 16 Monate in Anspruch genommen. Die versuchte Sprengung einer Versammlung, also politischen Andersdenken das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu verwehren, ist für Richterin Bahr anscheinend nur eine Bagatelle.

Außerdem befand die Richterin, beim Versuch, die polizeiliche Sperrkette zu durchbrechen, sei kein aktiver Widerstand geleistet worden: „Der Gewaltbegriff wurde nicht erfüllt.“ Ohne (versuchte) Gewaltanwendung eine polizeiliche Sperrkette zu durchbrechen ist nicht nur ein Widerspruch in sich, sondern widerspricht auch der jeglicher Lebenserfahrung. Wie zahlreiche Vorfälle in Österreich und anderen Ländern bestätigen, gehört das gewaltsame Durchbrechen von Sperrketten der Polizei bzw. ein entsprechender Versuch zur Strategie der sogenannten „Antifa“, wie die gewaltbereiten Linken verharmlosend genannt werden.

Die Argumentation der Richterin bedeutet einen Freibrief und eine Ermunterung für Linksfaschisten, in Zukunft Kundgebungen von politisch Andersdenken noch mehr zu stören als es bisher der Fall ist.

Bei einer Erwiderung auf den Hinweis der Staatsanwältin, dass die Identitäre Bewegung keine verbotene Gruppierung sei und die Angeklagten keine Meinungspolizei, ließ Richterin Bahr die Maske der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit endgültig fallen: „Das (die Identäre Bewegung, Anm.) ist eine rechtsextreme, international tätige Verbindung, die faschistisches Gedankengut verbreitet.“

Der sogenannte „Antifa-Prozess“ zeigt, wie es in Österreich um die Unabhängigkeit der Justiz bestellt ist. Und dass der Spruch des französischen Staatsmanns Charles-Maurice de Talleyrand-Périgord (1754-1838), „Die Justiz ist die Hure der Politik“ offenkundig nichts an Gültigkeit verloren hat.

[Autor: B.T. Bild: Wikipedia/spaztacular from Germany Lizenz: CC BY 2.0]

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