Wiener Terroranschlag wirft fragwürdiges Licht auf die heimische Justiz
Der islamistische Terroranschlag in Wien zeigt auch, dass mit der österreichischen Justiz etwas nicht stimmt. So wurde der von der Polizei erschossene Vierfachmörder 2019 zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 22 Monaten verurteilt. Insbesondere, weil Kujtim F. versucht hatte, nach Syrien auszureisen und sich dort der extremistischen Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
Überdies wurde der nach Jugendstrafrecht verurteilte Islamist am 5. Dezember 2019 nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Haftstrafe unter der Auflage, regelmäßigen Kontakt zu den Vereinen „Neustart“ und „Derad“ zu halten, aus dem Gefängnis entlassen. Der angeordnete Besuch eines Deradikalisierungsprogramms brachte offenkundig nicht den gewünschten Erfolg.
Dass die heimische Justiz auch ganz anders kann, zeigte sich im Oktober bei der Wiederholung des Grazer „Staatsverweigerer“-Prozesses. Die selbsternannte „Präsidentin“ des „Staatenbunds Österreich“ wurde der versuchten Bestimmung zum Hochverrat befunden worden sowie wegen der Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung und – nicht rechtskräftig – zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Jahren verurteilt.
Bei den sogenannten „Staatsverweigerern“, die behaupten, dass es die Republik Österreich nicht gäbe und die „Haftbefehle“ gegen die demokratisch legitimierte Bundesregierung ausstellen, handelt es sich um Spinner, die ein Fall für die geschlossene Psychiatrie sind.
[Autor: B.T. Bild: Wikipedia/Lizenz: ]