Verwaltungsgericht: Untersagung der Kundgebung rechtswidrig

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Im Urteil heißt es, dass die Stellungnahme des Gesundheitsdienstes unkorrekt sei. Ebenso ist auch die von der FPÖ angemeldete Kundgebung vom 31. Jänner zu Unrecht untersagt worden ist.

Das Verwaltungsgericht erklärte, dass die für 31. Jänner angemeldete Kundgebung, die von Innenminister Karl Nehammer verboten worden ist, laut Verfassungsrecht stattfinden hätte müssen. Genauer hieß es im Urteil, dass sowohl die Stellungnahme des Gesundheitsdienstes der Stadt, als auch die Einschätzung des LVT als Begründung für die Untersagung ungeeignet gewesen seien.

FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer sagte in einer Stellungnahme zum Entscheid des VfGH folgendes: „Dieses Urteil ist ein starkes Signal des Rechtsstaats und für die Grund- und Freiheitsrechte in diesem Land. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Untersagung der von der FPÖ angemeldeten Kundgebung ein Akt politischer Willkür und fachlich nicht gerechtfertigt war. Nun haben wir die Bestätigung für unsere Position bekommen.“

Außerdem appellierte die freiheitliche Partei an den Bundespräsidenten endlich einzuschreiten und aktiv zu werden. Diese verfassungsfeindliche Handlung sei ein weiteres Exempel für „Entscheidungen, Erlässe und Gesetze, die am Ende des Tages von Gerichten mit Verweis auf die Verfassung wieder aufgehoben wurden“.

„Die Schönheit der Verfassung hat Alexander Van der Bellen im Laufe der letzten Zeit oft gelobt – nun ist es an der Zeit, die Verfassung auch vor nicht enden wollenden schwerwiegenden Angriffen in Schutz zu nehmen.“, so Hofer.

Kritisch müsse betrachtet werden, dass den Verantwortlichen jegliche Erkenntnis für ihr Fehlhandeln ausbleibt. Besonders Bundeskanzler Kurz sollte sich bei der Nase nehmen und die Entscheidungen des VfGH akzeptieren. Im Vorjahr fand Kurz nichts Schlimmes daran, wenn manche Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben wurden, weil sie zum Zeitpunkt der Entscheidung ohnedies nicht mehr in Kraft seien.

„Politiker sind auf die Österreichische Bundesverfassung angelobt. Vorsätzliche Verstöße dagegen dürfen nicht sein. Jedes Gesetz, jede Verordnung muss mit der Verfassung im Einklang stehen – auch in Corona-Zeiten“, mahnte Hofer abschließend.

[Autor: A.T. Bild: Wikipedia/Bwag Lizenz: CC BY-SA 4.0]

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