Afghanischer Macheten-Vergewaltiger erhält mildes Urteil – ein weiterer Tiefpunkt deutscher Justiz

Ein afghanischer Migrant lockt zwei junge Frauen in seine Wohnung, bedroht sie mit einer Machete und vergewaltigt eine von ihnen. Vor Gericht gibt er an, bereits eine „Beziehung” mit einem elfjährigen Kind geführt zu haben. Sein Urteil? Sechs Jahre und zehn Monate.

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Autor: A.R. Bild: Wikipedia/Michael Sander Lizenz: CC BY-SA 3.0


Deutschland, das gelobte Land der Duldung und der offenen Arme – für die Täter, versteht sich. Die Opfer? Sie bleiben zurück mit dem Trauma, während der Rechtsstaat sich in die Ecke kauert und milde Urteile verhängt. Der Fall des 31-jährigen Afghanen Mohammad S. aus Erfurt ist nur ein weiteres Kapitel in einer nicht enden wollenden Chronik des Versagens.

Im August vergangenen Jahres lockte Mohammad S. zwei 18-jährige Frauen in seine Wohnung. Was harmlos begann, wurde zum Albtraum: Kaum waren sie drinnen, zog er eine Machete, setzte sie unter Druck und ließ keinen Zweifel daran, was sie tun mussten, um mit dem Leben davonzukommen. Eine der Frauen wurde vergewaltigt, während die andere gezwungen wurde, alles mit anzusehen. Während der ganzen Tat lag die Waffe in Griffnähe – eine ständige Bedrohung, ein Mittel der totalen Kontrolle.

Doch der Täter hatte vorgesorgt: Am nächsten Morgen ließ er die Frauen frei, aber nicht ohne sich abzusichern. Er fotografierte ihre Ausweise, drohte ihnen, sie zu finden, falls sie zur Polizei gehen sollten. Eine der Frauen war geistesgegenwärtig genug, um die Machete mitzunehmen – ein Beweisstück, das später entscheidend wurde.

Vor Gericht gab sich Mohammad S. wenig zerknirscht. Stattdessen folgte das übliche Schauspiel: Opferrolle, Jammern, Ausreden. Seine psychische Belastung müsse berücksichtigt werden, er habe schließlich „genug durchgemacht”. Alkohol und Drogen seien schuld, nicht er selbst. Sogar um eine mildere Strafe bettelte er – schließlich brauche ihn seine Familie.

Was dann folgte, setzte allem die Krone auf: Ganz nebenbei ließ er verlauten, dass er seit 2021 eine „Beziehung” mit einem elfjährigen Kind geführt habe. Seine Erklärung? Das Mädchen habe sich ihm als 16-Jährige ausgegeben. Die Eltern des Kindes duldeten das Verhältnis – eine Mutter, die ihren Peiniger später sogar im Gefängnis besuchte.

Und wie sieht es mit seiner Dankbarkeit gegenüber dem Land aus, das ihn aufgenommen und mit Bürgergeld versorgt hat? Fehlanzeige. In einer psychiatrischen Begutachtung wurde er mit den Worten zitiert: „In Deutschland gibt es keine guten Menschen. Tiere sind besser als die. Und wenn ein Mensch ein Tier ist, muss es geschlachtet werden.“ Ein unmissverständlicher Hass auf das Land, das ihn durchfüttert – und trotzdem kein Grund für die Justiz, ein Exempel zu statuieren.

Sechs Jahre und zehn Monate lautet das Urteil. Keine Sicherungsverwahrung, keine sofortige Abschiebung. Ein Urteil, das in anderen Ländern für einen bewaffneten Sexualstraftäter und Kinderschänder als Witz durchgehen würde, in Deutschland aber fast schon als „hart” gilt. Die Justiz schützt Täter, nicht Opfer. Der Fall ist ein erneuter Beweis dafür, dass die Sicherheit der eigenen Bevölkerung in diesem Land längst zur Nebensache geworden ist. Und solange sich daran nichts ändert, solange wird sich auch nichts ändern an den Nachrichten, die fast wöchentlich von ähnlichen Vorfällen berichten.

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