„Blaue Regierungsbande“: KommAustria verurteilt ORF

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Autor: B.T. Bild: Wikipedia/Österreichischer Rundfunk Lizenz: gemeinfrei


Staatsfunk muss wegen Verstoß gegen Objektivitätsgebot Erklärung verlesen

Die Entgleisung gegenüber der FPÖ vom 9. Mai hat für den ORF Konsequenzen: Damals hatte die Moderatorin eines Beitrags des „ZiB Magazins“ auf ORF FPÖ-Parteichef Herbert Kickl als Teil einer „blauen Regierungsbande“ bezeichnet. Im betreffenden Beitrag ging es eigentlich um die Rücktritte der beiden ÖVP-Ministerinnen Elisabeth Köstinger und Margarete Schramböck.

Dies nutzte die Moderatorin offenbar, um auf das Scheitern von Türkis-Blau zurückzublicken und dem Fernsehpublikum ihre Abneigung gegenüber den Freiheitlichen kundzutun. Wörtlich sagte die Beitragsgestalterin:

Mit Ibiza wird es turbulent. Die Tapetentür beim Bundespräsidenten – sie schwingt, sie schwingt. Regierungsmitglieder kommen und gehen. Erst der Vizekanzler, ihm folgt – nicht ganz freiwillig – der Innenminister und mit ihm die ganze blaue Regierungsbande.

Die FPÖ erhob daraufhin Beschwerde bei der KommAustria. In einem nun erlassenen Bescheid folgt die Medienbehörde der Argumentation der Freiheitlichen und stellt einen Verstoß des ORF gegen das gesetzliche Objektivitätsgebot (§ 4 Abs 5 Z 3 iVm § 10 Abs 7 und § 18 Abs 1 ORF-G) fest. Konkret spricht die KommAustria von einer „unangemessenen und polemischen Formulierung“, zumal der Begriff „Bande“ von einem „durchschnittlichen Erklärungsempfänger stark negativ und ehrverletzend verstanden werden wird“.

Dem nicht genug, verpflichtet die Medienbehörde den zwangsgebührenfinanzierten Staatssender, innerhalb von sechs Wochen ab Rechtskraft dieses Bescheids an einem Werktag im Fernsehprogramm ORF 1 im Rahmen der ab 20:00 Uhr ausgestrahlten Sendung „ZiB Magazin“ folgende Erklärung zu verlesen und zusätzlich für die Dauer von sieben Tagen in der TVthek des ORF abrufbar zu halten:

Die KommAustria hat aufgrund einer Beschwerde Folgendes festgestellt: In der Sendung „ZIB-Magazin“ wurde am 09.05.2022 und in Folge durch Bereitstellung der Sendung zum Abruf für sieben Tage auf http://tvthek.orf.at im Rahmen eines Beitrags über den Rücktritt von Regierungsmitgliedern Herbert Kickl unsachlich als Teil einer „Regierungsbande“ bezeichnet. Dadurch hat der ORF gegen das Objektivitätsgebot des ORF-Gesetzes verstoßen.

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