Blümels Geldverschwendung

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Autor: A.L. Bild: Wikipedia/Bundesministerium für FinanzenMinisterrat am 8.1.2020 Lizenz: CC BY 2.0


175.000 Euro für sinnloses Gutachten

Daß schwarzen Amtsträgern die Steuergelder locker in der Tasche sitzen, ist spätestens seit den exzessiven Inseraten-Affären einzelner ÖVP-Ministerien ein offenes Geheimnis.

Nun aber trat im Zuge einer parlamentarischen Anfragebeantwortung ein neuer Skandal hinsichtlich der Finanzgebarung des Finanzministers zu Tage: Jener von der ÖVP sogenannte „Ibiza“-U-Ausschuss, der sich in Wahrheit mit Parteikorruption im allgemeinen und nicht nur mit Ibiza befassen sollte, jedoch von der ÖVP geschickt „umgetauft“ wurde, jener U-Ausschuss also forderte Akten und E-Mailpostfächer aus dem Finanzministerium. Blümel jedoch verweigerte die Lieferung, mit der Begründung, es seien auch private Postfächer der jeweiligen Mitarbeiter darunter. Der U-Ausschuss wandte sich schließlich an den Verfassungsgerichtshof. Und dieser entschied, es müssten sämtliche Akten geliefert werden. Damit hatte die höchste Instanz gesprochen.

Dennoch wollte Blümel nicht liefern und holte in den Folgetagen mehrere Rechtsgutachten von verschiedenen Anwaltskanzleien ein. Gesamtkosten: 175.000 Euro, die freilich nicht Blümel aus eigener Tasche zahlt, sondern der Steuerzahler. Genützt haben sie ihm wenig. Denn aufgrund der fortwährenden Weigerung zur Lieferung ordnete der VfGH auf Grundlage der Bundesverfassung ein Exekution durch den Bundespräsidenten an.

Zusätzlich dazu wurden die Akten gleich auch noch mit der „Geheimhaltungsstufe 3“ versehen, damit nur ja nichts davon an die Öffentlichkeit dringt. Es fragt sich: Was haben private Mails auf öffentlichen Mail-Postfächern eigentlich verloren?

Ein weiteres Indiz dafür jedenfalls, dass die türkise ÖVP nicht davor zurückschreckt, Unsummen an Steuergelder zu verschwenden, um nur jede mögliche Offenlegung und Aufklärung zu verhindern.

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