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Deutsche Beamte behaupten, das neue Gesetz solle Ungereimtheiten in früheren Kinderpornografiegesetzen beheben, die manchmal auf Personen angewandt werden, die „Bilder oder Videos per E-Mail oder über soziale Medien ohne deren Zustimmung erhalten“. Sie zitierten auch Fälle, in denen zwei Minderjährige Bilder austauschten und wegen der Herstellung oder des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt wurden.
Kritiker des Gesetzesentwurfs argumentieren, dass die deutsche Regierung diese spezifischen Ausnahmen leicht rechtlich hätte anpassen können, um zu vermeiden, dass unschuldige Menschen zu Unrecht inhaftiert werden. Stattdessen versucht sie, weitreichende Änderungen einzuführen, die die Straftat neu klassifizieren und einer Reihe von Kinderschändern größeren rechtlichen Schutz gewähren. Das neue Gesetz sieht keine Ausnahmen für erwachsene Straftäter vor.
Nach Angaben des Bundestages sieht der Gesetzentwurf vor, dass „Besitz und Erwerb mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsentzug, die Verbreitung mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug und die Weitergabe mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug bestraft werden sollen. Die in § 184b des Strafgesetzbuches geregelten Straftaten werden daher als Vergehen und nicht als Verbrechen eingestuft.“
Es ist anzumerken, dass die strafrechtliche Einstufung des Besitzes von sexuellem Material, das sich auf Minderjährige bezieht, in Deutschland mehrmals geändert wurde, wobei der Status eines Verbrechens seit 2021 galt. Mit anderen Worten: Die deutsche Regierung hat nach nur drei Jahren beschlossen, dass es nicht fair ist, Pädophile mit längeren Haftstrafen zu bestrafen.
Der Schritt wurde bereits von einer deutschen pro-pädophilen Aktivistengruppe namens Krumme-13 oder einfach K13 gefeiert. Die Aktivistengruppe wird als „Selbsthilfeorganisation“ für „Pädosexuelle“ bezeichnet. In einem Blogbeitrag ihres Gründers vom 17. Mai beklagt K13, dass „kein Politiker aller Fraktionen sich bei den Abertausenden von Betroffenen entschuldigt hat, die dem Gesetz von 2021 zum Opfer gefallen sind, das den Besitz von Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern unter Strafe gestellt hatte.“
2019 befasste sich der Deutsche Bundestag mit einer von Krumme-13 verfassten Petition zum Thema „Kinderrechte“. Diese Lobbygruppe setzte sich für die Herabsetzung des Schutzalters auf 12 Jahre und die Legalisierung von Kinderpornografie ein. Auf ihrer Website gaben sie bekannt, dass eine vom Gründer der Gruppe, Dieter Gieseking, ausgearbeitete Resolution genügend Stimmen erhalten hat, um in die Verfassung bzw. das Grundgesetz aufgenommen zu werden.
Giesekings Petition möchte Artikel 6 des Grundgesetzes ändern, um Aussagen über die Rechte von Kindern zu ergänzen, und besagt, dass „Kinder als Rechtssubjekte mit eigenen Rechten zu betrachten sind“. Artikel II der Petition enthält das „Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“. Mit anderen Worten, die Gruppe hat die deutsche Regierung aufgefordert, Kindern den Status eines Erwachsenen zu geben (was sie zum Freiwild für Pädophile macht), und die Regierung scheint sie ernst zu nehmen.
Inmitten der Debatte um „Inklusion“ ist es verstörend, dass wir 2024 immer noch diskutieren müssen, ob Kinder sexuell einwilligen können. Kinder sind emotional und geistig nicht in der Lage, eine informierte Zustimmung zu geben, was sie zu leichten Zielen für Ausbeutung macht. Dass politische und aktivistische Kreise dieses grundlegende Recht auf Schutz ignorieren, zeigt nur, wie tief die moralische Verkommenheit in diesen ultralinken Ideologien verankert ist. Menschen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern im Namen der „Inklusion“ legalisieren, sind Täter.