Erlass des ÖVP-Bildungsministerium: Schulfrei für moslemische Schüler
Immer deutlicher tritt zutage, dass bei der ÖVP nur der oberflächliche Lack türkis ist, das Wesen der Partei aber nach wie vor tiefschwarz. Wie die Gratiszeitung „heute“ berichtet, empfiehlt das Bildungsministerium in einem neuen Erlass den Bildungsdirektionen, mohammedanischen Schülern „die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht zu erteilen“. In dem Erlass, der für Jahre 2019 bis 2021 gilt, werden das Ramadan-Fest, das Opfer-Fest und Aschura genannt. Für mohammedanische Schüler bedeutet das insgesamt vier zusätzliche schulfreie Tage.
Datiert ist der Erlass mit 2. Mai, also einem Zeitpunkt, zu dem das Bildungsministerium noch fest in ÖVP-Hand war und womit der frühere ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann die politische Verantwortung trägt. Begründet wird der Erlass damit, dass man lediglich das Islamgesetz 2015 vollziehe.
Im Islamgesetz (Paragraph 13) heißt es allerdings nur, dass (islamischen) „Feiertagen und der Zeit des Freitagsgebetes der Schutz des Staates gewährleistet wird“. Zudem sind an islamischen Feiertagen (Ramadan-Fest, Opfer-Fest und Aschura) in der Nähe islamischer Kultstätten unter anderem öffentliche Veranstaltungen und Umzüge untersagt. Dass mohammedanische Schüler an den genannten Tagen schulfrei bekommen sollen, darüber steht nichts im Islamgesetz. Somit steht der Verdacht im Raum, dass sich die ÖVP den Mohammedanern anbiedert und der Islamisierung Österreichs Vorschub leistet.
Ob die schulfreien Tage im Sinne der jungen Moslems sind, ist mehr als fraglich. So weist der geschäftsführende Obmann der FPÖ, Udo Landbauer, in einer Aussendung darauf hin, dass viele junge Moslems den Unterricht brauchen würden. Daher solle die ÖVP einmal erklären, wie und wann die fehlenden Unterrichtsstunden nachgeholt werden.
[Autor: B. T. Bild: www.wikipedia.org/Alfianamy Lizenz: public domain]