„EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht“

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Autor: A.T. Bild: Wikipedia/Kancelaria Premiera Lizenz: PDM-owner


Die Kommissionspräsidentin der Europäischen Union, Ursula von der Leyen, sanktioniert abermals Polen und stellt mit ihrer Aussage wieder einmal die allmähliche Abschaffung der Souveränität der Nationalstaaten unter Beweis.

Schon einen Tag nach dem im Oktober gefassten Urteil machte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unmissverständlich ihre Position deutlich: „Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen.“ Diesem Grundsatz hätten sich  schließlich alle EU-Mitgliedstaaten verschrieben. Die EU-Kommission werde „von allen Befugnissen, die uns die Verträge verleihen, Gebrauch machen, um diesem Grundsatz Geltung zu verschaffen“, so von der Leyen weiter.

Die nationalkonservative Regierung in Warschau möchte eben diesen grundsätzlichen Vorrang des EU-Rechts allerdings nicht anerkennen. Die polnische Regierungspartei PiS baut momentan das Justizwesen des Landes ungeachtet der Kritik um. Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet und Klagen beim EuGH eingereicht. Immerhin wurden dabei mehrere Reformen wieder gekippt.

Nun leitete die Brüsseler Behörde am Mittwoch wieder ein Vertragsverletzungsverfahren ein, das mit einer weiteren Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und schließlich mit finanziellen Sanktionen gegen Warschau enden könnte.

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