ZurZeit
  • Aktuelles
    • Österreich
    • Deutschland
    • Europa
    • Ausland
    • Feuilleton
    • Wirtschaft
    • Archiv
  • Anfragen/Leserbrief
  • Anmelden/Registrieren
    • Anmelden
  • E-Paper
    • Jahrgang 2021
    • Jahrgang 2020
Aktuell
“Biden betrachtet Russland als Hauptfeind der Globalisierung”
Bundesregierung plant offenkundig Impfpflicht durch die Hintertüre
Antifa ruft zu Mord an Andersdenkenden auf
Freiheitliche Enthüllungsplattform „TuEsFürMich“
ZurZeit-Podcast: Die nützliche Krise
Asiatische US-Amerikaner: Kritische Rassentheorie ist rassistisch

ZurZeit

  • Aktuelles
    • Österreich
    • Deutschland
    • Europa
    • Ausland
    • Feuilleton
    • Wirtschaft
    • Archiv
  • Anfragen/Leserbrief
  • Anmelden/Registrieren
    • Anmelden
  • E-Paper
    • Jahrgang 2021
    • Jahrgang 2020
0
Europa

EuGH stellt Asyl-Schwerverbrechern einen Freibrief auf

by admin2 16. Mai 201916. Mai 2019
16. Mai 201916. Mai 2019
EuGH stellt Asyl-Schwerverbrechern einen Freibrief auf

Europäischer Gerichtshof: Abschiebeschutz für Räuber, Mörder und Vergewaltiger

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in einer aktuellen Entscheidung schwerkriminellen Asylanten einen Freibrief auf. Das oberste Gericht der EU entschied in einem Skandalurteil, eine Aberkennung oder Verweigerung von Flüchtlingsrechten in einem EU-Staat habe nicht zur Folge, dass eine Person bei begründeter Furcht vor Verfolgung in ihrem Heimatland auch die Eigenschaft als Flüchtling oder die Rechte nach der Genfer Konvention verliert. Das gilt auch dann, wenn die betreffenden Personen in ihrem Gastland schwere Verbrechen begangen haben. Mit anderen Worten: Die Kriminellen dürfen nicht abgeschoben werden.

Der EuGH gab einem Mann aus der Elfenbeinküste, einem Kongolesen und einem Tschetschenen Recht, die Belgien bzw. die Tschechische Republik geklagt, weil ihnen dort der Flüchtlingsstatus wegen rechtskräftiger Verurteilungen wegen schwerer Verbrechen aberkannt bzw. verweigert worden war. Daraufhin ersuchten die belgischen und tschechischen Gerichte den EuGH um Auslegung der EU-Anerkennungsrichtlinie.

EuGH entscheidet zugunster ausländischer Schwerverbrecher

Unverständlich ist, warum der EuGH zugunsten der ausländischen Schwerverbrecher entschied. Über den Mann aus der Elfenbeinküste (Rechtssache C-77/17) heißt es: Im Jahr 2010 wurde Herr X vom Tribunal de première instance de Bruxelles (Gericht erster Instanz Brüssel, Belgien) wegen vorsätzlicher Körperverletzung, unberechtigten Besitzes einer Stichwaffe und Besitzes einer verbotenen Waffe zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Im Jahr 2011 verurteilte ihn die Cour d’appel de Bruxelles (Berufungsgericht Brüssel, Belgien) wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen über 14 und unter 16 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Über den Kongolesen (Rechtssache C-78/17) ist zu lesen: Im Jahr 2010 wurde Herr X von der Cour d’assises de Bruxelles (Assisenhof Brüssel, Belgien) wegen Diebstahls in Verbindung mit vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 25 Jahren verurteilt. Herr X hatte außerdem in Belgien vor der Zuerkennung seiner Flüchtlingseigenschaft mehrere Diebstähle und Körperverletzungen begangen. Anmerkung: „Vorsätzliche Tötung“ ist ein beschönigender Begriff für Mord.

Und auch der Tschetschene (Rechtssache C-391/16) ist eine wahre Kulturbereicherung: Im Jahr 2004 wurde Herr M mit Urteil des Městský soud v Brně (Stadtgericht Brünn, Tschechische Republik) wegen Raubes schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nachdem er bedingt aus der Haft entlassen worden war, beging er einen Raub und eine Erpressung, wofür er als besonders gefährlicher Wiederholungstäter behandelt wurde. Im Jahr 2007 verurteilte ihn dieses Gericht deswegen zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren, die in einem Hochsicherheitsgefängnis vollstreckt werden sollte.

[Autor: B.T. Bild: Cédric Puisney from Brussels, Belgium Lizenz: CC BY 2.0]

AsylEUEuGHFlüchtlingeKörperverletzungKriminalitätMordTötungVergewaltigung
0 comment
0
FacebookTwitterGoogle +Pinterest
previous post
„Die Vielen“
next post
ZurZeit Ausgabe 20_2019

Das könnte Sie auch interessieren

Grenzen dicht: Dänemark schützt sich vor Ausländerkriminalität in...

Coca Cola feiert in Norwegen den Ramadan

Schlagzeilen zum Tag – 27. September 2019

“Beginnend mit den Schulen ­besteht Handlungsbedarf”

Rückwärtsgewandte Spaltungsversuche

“Regierung wusste nicht mit dem Virus umzugehen”

Norwegen beteiligt sich nicht an NGO-Schlepperei

Mindestens 3 Tote: Mutmaßlicher Islamist lyncht in Nizza

„Defender Europe 2020“ – Neue NATO-Provokationen gegen Russland

Leave a Comment Cancel Reply

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

ZurZeit

ZurZeit Podcast

ZurZeit Test Abo

ZurZeit Test Abo

E-Mail Newsletter

Anmeldung zum Newsletter:

Facebook

Facebook

Spenden Sie!

Werbung

Über Zur Zeit

ZUR ZEIT versteht sich als wertkonservatives und freisinniges Wochenblatt, verpflichtet den Werten der Humanität, der Freiheit, der Demokratie, loyal verbunden der Republik Österreich, deutscher Kultur und europäischer Einigkeit. ZUR ZEIT versteht sich als Diskussionsforum, offen und kontrovers. Alle namentlich gekennzeichneten Beiträge müssen nicht der Blattlinie und der Meinung der Redaktion entsprechen. Für deren Inhalt haften allein die Autoren.

ZUR ZEIT ist unabhängig von allen Parteien und Verbänden.

Links

Datenschutzerklärung

Impressum

Nutzungsbedingungen

Folge uns auch auf Facebook!

Facebook
Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.OKNeinDatenschutzerklärung
Cookies widerrufen