Deutsche Behörden nehmen offenbar bewusst Sicherheitsrisiko in Kauf
Die bundesdeutsche Bürokratie ist sehr gründlich. Daher konnte das Innenministerium in der Beantwortung einer Frage des Bundestagsabgeordneten René Springer (AfD) mitteilen, dass im Ausländerzentralregister exakt 349.398 Personen registriert sind, zu denen „weder ein Aufenthaltstitel, noch eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder ein sonstiges Aufenthaltsrecht gespeichert ist“. Von den betreffenden Ausländern haben die Behörden Kenntnis, und wie viele Ausländer in der Bundesrepublik leben, deren Existenz den Behörden nicht bekannt ist, darüber kann man nur Mutmaßungen anstellen.
Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der Zeitung „Die Welt“ mitteilte, handele es sich um Ausländer, deren Aufenthaltsrecht von den Ausländerbehörden widerrufen oder zurückgenommen worden sei oder das nach Ablauf der Aufenthaltsfrist erloschen sei. „Ebenfalls enthalten sind Personen, bei denen noch nie ein Aufenthaltsrecht im AZR erfasst wurde“, so der Sprecher.
Erstaunlich ist, dass der Großteil der 350.000 illegalen Ausländer von den Behörden gewissermaßen geduldet wird. Denn aus der Antwort des Innenministeriums geht auch hervor, dass nur 36.011 von ihnen formal ausreisepflichtig sind. Aber deren Ausreisepflicht durchzusetzen, sie also außer Landes zu bringen, scheint weder den Behörden noch der Politik ein Anliegen zu sein. Offenbar, weil man die Ressourcen lieber in den „Kampf gegen Rechts“ investiert. Und damit bewusst ein Sicherheitsrisiko in Kauf nimmt, das von vielen der illegal in der Bundesrepublik befindlichen Ausländern ausgeht.
[Autor: B.T. Bild: www.wikipedia.org/Raimond Spekking Lizenz: CC BY-SA 4.0]