Autor: B.T. Bilder: Wikipedia/Bundesministerium für Finanzen Lizenz: CC BY-SA 2.0 DEED
Mit Gendern soll das Denken im Sinne des Kulturmarxismus manipuliert werden
Der Verhunzung der deutschen Sprache durch Binnen-I, Doppelpunkt, Unterstrich und dergleichen sind – wie der menschlichen Dummheit insgesamt – offenkundig keine Grenzen gesetzt. Und dabei geht es keineswegs um „geschlechtergerechte Sprache“, sondern um kulturmarxistische Indoktrinierung, wie die Beantwortung von Anfragen der FPÖ-Abgeordneten Susanne Fürst ergeben hat. Die freiheitliche Klubobmannstellvertreterin wollte von den Ministerien wissen, welche Richtlinien sie für das sogenannte Gendern haben.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gab unumwunden zu, dass mit der sogenannten „geschlechtergerechten Sprache“ das Denken im Sinne des Kulturmarxismus manipuliert werden soll. Denn: „Sprache ist nicht nur Kommunikationsmittel, sie gibt unsere Welterfahrung wieder, prägt unser Denken und unsere Identität. Sprache schafft somit Realität.“
Außerdem meint Zadic, die Verwendung des Doppelpunktes im Wortinneren ermögliche „Formulierungen abseits männlicher und weiblicher Geschlechtszuschreibungen. Damit werden all jene Menschen sprachlich miteinbezogen, die sich nicht in der binären Geschlechterordnung verorten lassen (möchten). Gleichzeitig wird die Vielfalt der Geschlechter dargestellt“. Gewissermaßen als Tüpfelchen auf dem i kann bei „Titeln von nicht-binären Personen auf deren Wunsch analog zur weiblichen Form ein hochgestelltes ‚x‘ verwendet werden“. Die übrigen von den Grünen geleiteten Ministerien haben analoge Empfehlungen in ihren Leitfäden.
In den von der ÖVP geführten Ministerien ist hingegen bis auf das Verteidigungsministerium so gut wie alles erlaubt. Im Verteidigungsministerium gilt die Neufassung der Durchführungsbestimmungen des geschlechtergerechten Sprachgebrauchs vom 23. April 2018. Nach diesem Erlass sind amtliche Schriftstücke im Sinne des Art. 8 Abs. 1 B-VG nach den orthographischen Regeln der Amtssprache zu verfassen. Zudem sind diese Regelungen für den gesamten Ressortbereich verpflichtend, und eine Nichtbeachtung kann zu dienst- und disziplinarrechtlichen Konsequenzen führen. In der Praxis legt dieser Erlass ein Genderverbot fest, dass vom damaligen freiheitlichen Verteidigungsminister Mario Kunasek durchgesetzt wurde.