Eurokrat Karas in der ZIB 2
Am Sonntagabend hat der ORF seinen verbliebenen Sehern, also jenen, die die Zwangsgebühr noch immer zu zahlen bereit sind, ein besonderes Geschenk gemacht. Weder adrette Damen, noch wortgewandte Welterklärer, weder ein schöner Film, noch ein nettes Konzert – sondern Othmar Karas, altgedienter ÖVP-Funktionär von Brüssels Gnaden, der nun schon seit 22 Jahren als EU-Abgeordneter werkt.
Als solcher legte er in seinem Fernsehauftritt mit EU-Flagge am Revers eine Dreistigkeit der Sonderklasse hin: Er forderte dort die Verweigerung der Freigabe der Corona-Hilfsgelder an Polen, wenn sich die polnische Regierung nicht dem Diktat Brüssels beuge, und begründete dies mit dem fadenscheinigen Argument, die polnischen Bürger schützen zu wollen. Heißt im Klartext: Die Polen dürfen zwar eine Regierung wählen, wenn diese Regierung allerdings im Interesse ihrer Wähler und nicht auf Kommando der Brüsseler Eurokraten springt, kürzt man ihr kurzerhand die ihr rechtmäßig zustehenden Gelder. Wozu dann überhaupt noch nationale Wahlen und Parlamente, wenn sie sowieso nichts mehr zu sagen haben?
Zu rechtfertigen versuchte Karas seinen fragwürdigen Standpunkt – besonders perfide – mit den altbekannten ominösen „europäischen Werten“ und bestimmten europäischen Rechtsmechanismen, die gewisse Sanktionen im Falle einer Nichtbefolgung der Eurokraten-Diktate vorsehen – etwa Vertragsverletzungsverfahren, Strafgelder oder eben Verweigerung der Ausschüttung.
Angesichts des Versagens der EU-Rechtsprechung der vergangenen Jahre zeigen sich außerdem die in der EU offenkundig geltenden doppelten Maßstäbe. Warum etwa sind nicht längst Vertragsverletzungsverfahren gegen jene Staaten eingeleitet worden, die das Dublin II-Abkommen vorsätzlich und fortwährend gebrochen haben und vermeintliche Asylanten durch sichere Drittstaaten hindurch geschleust haben? Wo bleiben die Vertragsverletzungsverfahren und Strafgelder und Ausschüttungsverweigerungen gegen die EU selbst, die entgegen gesetzlicher Bestimmungen der EU-Verträge die europäischen Staaten zu einer Haftungs- und Transferunion, Stichwort: ESM, umgewandelt hat? Wo bleiben die Sanktionen gegen die EZB, die durch ihre Währungspolitik – Stichwort: Negativzins – sukzessive Sparer enteignet, was laut einem privaten Rechtsgutachten verfassungswidrig ist, weil es dem staatlich zu gewährleistenden Grundrecht auf Privateigentum zuwiderläuft?
[Autor: A.L. Bild: Lizenz: CC BY 3.0]