ÖVP bricht nächstes Versprechen

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Impfzwang in Niederösterreich

Immer wieder hatte die ÖVP betont, es werde keine Impfpflicht durch die Hintertür kommen. Genau das Gegenteil wird nun in einem pechrabenschwarzen Bundesland in die Tat umgesetzt: In Niederösterreich. Dort soll künftig in den Dienst tretende Landesbedienstete gezwungen werden, einen Eingriff in ihren Körper vornehmen zu lassen – ohne Injektion kein Job.

Dieser grundrechtswidrige Eingriff in die körperliche Integrität mittels notzugelassener Substanzen, die laut Grundrechtsanwalt Michael Brunner in den Herstellerdokumenten nicht einmal als Impfung klassifiziert sind, birgt gerade für kleinere Kinder ein erhebliches Risiko, weil bei sinkendem Alter die Gefahr, schwer an Corona zu erkranken, um ein Vielfaches geringer ist als die eines Impfschadens.  All das kümmert allerdings die zur Zeit auf besonders autoritärer Welle segelnde ÖVP wenig bis gar nicht.

Wer sich impfen will, möge sich impfen, wer nicht, der nicht. Wenn die Impfung so effektiv ist, wie in den Leitmedien fortwährend behauptet, träfe die Krankheit ohnehin nur jene, die die Injektion selbstverschuldet verweigern. Da dies allerdings nicht der Fall ist, weil zur Immunisierung noch immer sehr viele Daten ausständig sind und ständig neue Prozentraten zu den jeweiligen Impfstoffen in den Medien kursieren, und nun sogar schon von einer dritten sowie jährlichen Impfungen die Rede ist, ist es verständlich, dass viele Menschen immer skeptischer werden hinsichtlich der Wirksamkeit der unterschiedlichen Impfstoffe.

Auch zu Langzeitfolgen gibt es, logischerweise, noch keine Erhebungen. Deshalb ist dem Bürger eine berechtigte Skepsis zuzubilligen. Umso wichtiger, dass die Entscheidung für diesen Eingriff, wenn man ihn schon durchführen lassen will, aus eigenem Antrieb erfolgt und nicht durch staatlichen Druck und Zwang wie im schwarzen Niederösterreich, wo Ungeimpfte negativ diskriminiert werden, weil sie sich nicht dem Diktat des schwarzen Regimes unterwerfen.

[Autor: A.L. Bild: CCNull/Tim Reckmann Lizenz: CC BY 2.0 de]

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