Aufenthalt in Dänemark erst nach positiver Entscheidung über Asylantrag
Dänemark setzt seinen Kampf gegen Asylmissbrauch und unkontrollierte Einwanderung fort. Am Donnerstag billigte das Folkething, das dänische Parlament, mit 70 zu 24 Stimmen einen Gesetzesentwurf, der die Errichtung von Asylzentren in Drittstaaten, also in Ländern außerhalb der Europäischen Union, vorsieht.
Der von den regierenden Sozialdemokraten eingebrachte Gesetzesentwurf sieht vor, dass Asylwerber für die Zeit der Bearbeitung ihres Asylantrags in eines dieser Zentren gebracht werden. Wird über den Asylantrag positiv entschieden, dann können sie nach Dänemark zurückkehren und erhalten Asylstatus. Bei einem negativen Bescheid bleibt ihnen immer noch die Möglichkeit, im betreffenden Drittstaat einen Asylantrag zu stellen.
In welchen Ländern Dänemark seine Asylzentren errichten wird, steht noch nicht fest. Laut eigenen Angaben verhandelt die Regierung in Kopenhagen mit zehn Ländern, unter ihnen soll sich auch Ruanda in Ostafrika befinden.
Kritik an den geplanten Asylzentren in Drittstaaten kommt nicht nur von sogenannten Menschenrechtsorganisationen, sondern auch von der EU-Kommission. Adalbert Jahnz, ein Sprecher der Brüsseler Behörde, erklärte, das neue dänische Gesetz sei unvereinbar mit den EU-Regeln zu Asyl und Migration, zumal das Asylrecht ein grundlegendes innerhalb der Union sei: „Asylverfahren im Ausland wecken grundsätzliche Fragen sowohl über den Zugang zu Asylverfahren als auch zu wirksamem Zugang zu Schutz.“ Einmal mehr steht die EU also nicht an der Seite der Europäer, sondern an der Seite von Migranten.
[Autor: B.T. Bilder: Wikipedia/ErichJacobi Lizenz: CC BY-SA 4.0]