Mückstein in einer seltsamen Doppelrolle

by admin2

Autor: E.K.-L. Bild: PxHere Lizenz: –


In einem Brief an Bürger verquickt er Ministeramt mit Privatberuf

Heute (Freitag, 19. November 2021) flattert dem Verfasser dieser Zeilen ein Schreiben des Gesundheitsminister Mückstein ins Haus. Darin rät der Minister zur (dritten) Impfung, wobei er seine amtliche Stellung als Bundesminister mit seinem Zivilberuf als Arzt vermengt. Einem Arzt ist jedoch weder eine Therapie aus der Ferne noch eine aufdringliche Werbung für sich erlaubt. Daher wurde eine Anzeige beim Disziplinanwalt der Ärztekammer für Wien gegen den Arzt Dr. Wolfgang Mückstein  erstattet:

„An den Disziplinaranwalt der Ärztekammer für Wien

Disziplinaranzeige

Sehr geehrter Herr Disziplinaranwalt!

Hiermit erstatte ich Disziplinaranzeige gegen den Arzt Dr. Wolfgang Mückstein.

Sachverhalt:

Heute erhalte ich im Postweg einen undatierten, an mich persönlich adressierten Brief von Herrn Doktor Wolfgang Mückstein, welcher sich in seiner Eigenschaft als Bundesminister und Arzt an mich wendet. Dies mit der Aufforderung „Holen Sie sich ab sofort Ihre 3. Coronaimpfung!“

Hier vermischt Doktor Mückstein seine Funktion als Minister mit seinem Zivilberuf als Arzt. Er tritt mir gegenüber in geradezu aufdringlicher Weise als Arzt auf, obwohl ich mit ihm keinen Behandlungsvertrag geschlossen habe. Er rät mir zu einem therapeutischen Schritt (dritte Impfung), obwohl er mich persönlich gar nicht kennt, mich niemals untersucht hat und auch keine Kenntnis von meinen Vorerkrankungen haben kann (ich leide an einer Autoimmunkrankheit). Es erhebt sich folgende Frage: Hat sich Doktor Mückstein meine ELGA-Unterlagen angesehen? Wenn ja, ist dies ein Vorgehen, zu dem ich ihn weder bevollmächtigt und beauftragt habe. Auch über ein sensibles Datum (vgl. Art 9 DSGVO) hat er Kenntnis, wenn er schreibt „Sie haben sich impfen lassen. Dafür möchte ich Ihnen – auch als Arzt – Danke sagen.“ Wie kommt Doktor Mückstein ohne Verletzung des Datenschutzes zu meinen persönlichen Daten?

Der Grund, dass Doktor Mückstein eine Art Fernbehandlung durchführt und unerbetene therapeutische Ratschläge erteilt, dürfte offenbar darin liegen, dass er – auf Kosten des Steuerzahlers, der den erwähnten Brief finanzieren muss – für sich als Arzt Werbung machen möchte. Ein Vorgehen, das gegen § 53 Ärztegesetz verstößt. Darüber hinaus dürfen Ärzte im Rahmen einer Pandemie ihre Tätigkeit nur in Zusammenarbeit mit einem anderen Arzt ausüben (§ 36b Abs 1 Ärztegesetz), was bei Mückstein mutmaßlich nicht der Fall ist. Jedenfalls erteilt er in seinem Brief den erwähnten therapeutischen Ratschlag ohne Nennung eines Kollegen.

Ich ersuche Sie, sehr geehrter Herr Disziplinaranwalt, um Bestätigung des Eingangs dieser Anzeige sowie um Prüfung des dargelegten Sachverhalts.

Mit vorzüglicher Hochachtung
MMag. Erich Körner“

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