Noch ist Polen nicht verloren!

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Autor: E.K.-L. Bild: Wikipedia/Luxofluxo Lizenz: CC BY-SA 4.0


Urteil des zahnlosen EU-Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 25. Oktober in der Sache C-204/21 R (EU-Kommission vs Polen) entschieden: Eine Million Euro Zwangsgeld soll Polen pro Tag zahlen, bis sich die Disziplinarkammer am Obersten Gericht auflöst, die angeblich die Unabhängigkeit der Justiz gefährde. Journalisten von Brüssel-frommen Medien finden das Urteil goldrichtig. So etwa Albrecht Meier im „Tagesspiegel“, er schreibt: „Eine solche Kammer, welche die Entlassung politisch missliebiger Richter und Staatsanwälte ermöglicht, ist mit den Prinzipien der Gewaltenteilung unvereinbar.“

Dass diese „Missliebigen“ in der Hauptsache Kommunisten oder in der KP-Zeit sozialisierte Zeitgenossen sind, welche die Ideologie der damaligen Staatsmacht zumindest unbewusst verinnerlicht haben, dieser Umstand stört die EU-Richter kaum. Darüber hinaus ist die EU-Elite ungehalten und sinnt mutmaßlich auf Rache, weil das polnische Verfassungsgericht vor gut zwei Wochen einige EU-Normen als mit dem polnischen Recht unvereinbar erklärt hat.

Eine etwas tiefergehende Betrachtung ist in der Hamburger „Zeit Online“ zu lesen. Dort steht: „Schritt für Schritt eskaliert die Sache, auf den Druck aus Luxemburg hin erhöht Polen den Gegendruck, woraufhin der EuGH, auf Antrag der Kommission, seinerseits den Druck weiter steigert … Was, wenn Polen nicht zahlt? Wenn es die eine Million Euro pro Tag nicht überweist? Heute nicht, morgen nicht, womöglich nie. Und auch nicht reagiert, sollte das Zwangsgeld weiter erhöht werden? Was dann? Die EU kann ja weder einen Gerichtsvollzieher noch die Polizei vorbeischicken, auch die Haft, die von Zivilgerichten notfalls verhängt wird, wenn ein Bürger ein Zwangsgeld nicht zahlt, kommt nicht in Betracht …“

„Zeit Online weiter“: „Ein Gericht, dessen Anordnungen dauerhaft und folgenlos ignoriert werden können, droht seine Autorität zu verlieren. Die polnische Regierung könnte, wenn sie hart und unnachgiebig bleibt, den EuGH ziemlich schwer beschädigen. Ihn mindestens als harmlos und hilflos vorführen. Das würde die Desintegration der EU weiter beschleunigen.“

Tatsächlich ist das vom EuGH verhängte sogenannte Zwangsgeld für Polen wegen der Justizreform ist problematisch. Denn das Problem Polen in der EU lässt sich nicht juristisch lösen. Rechtlich unbedarfte Menschen bringen vor, man möge doch die – ohnedies zum Teil von Brüssel zurückgehaltenen – Fördergelder für das Land an der Weichsel um die Zwangsgelder verringern. Sohin eine Art Aufrechnung vornehmen. Doch weiß jeder Jurist: Für eine Aufrechnung müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.

Angesichts der Haltung des polnischen Premiers Mateusz Morawiecki vor dem EU-Parlament ist es wahrscheinlich – und auch zu hoffen! –, dass Warschau dem Druck aus Luxemburg und Brüssel widerstehen wird.

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