ÖVP legt Justiz lahm

by admin2

Autor: A.L. Bild: Wikipedia/Colin Smith on geo.hlipp.de Lizenz: CC BY-SA 2.0


Impfpflicht „zahllos“

Schon bevor die ÖVP das Gesetz zur Errichtung der angepeilten allgemeinen Impf-Diktatur vorgelegt hatte, warnte die Justiz ausdrücklich vor der Lahmlegung des heimischen Rechtsgefüges.

Ohne Aufstockungen werde die Impfpflicht „zahnlos“ bleiben, warnte die Richterpräsidentin Sabine Matejka. Insgesamt rechen allein die Höchstgerichte VfGH und VwGH mit jeweils knapp 13.000 Vorlagen. Die Politik müsse sich „dringend überlegen, wie sie sicherstellen kann, dass die Gerichte alle Fälle in vertretbarer Zeit erledigen können“, so die Richterpräsidentin weiter. Man benötige dringend eine Aufstockung des Personals, andernfalls könne man die erwarteten weit über 100.000 Verfahren nicht zeitnah bewältigen.

Vielleicht will die ÖVP aber genau das. Geht man davon aus, dass die Impfpflicht verfassungswidrig ist – schließlich ist sie nur als „gelindestes Mittel“ zur „Herstellung der öffentlichen Ordnung“ im Rahmen einer Interessensabwägung als Eingriffsvorbehalt gemäß EMRK möglich – so wäre ein rasches Handeln der Gerichte nicht allzu gut für die ÖVP. Wenn hingegen die Höchstgerichte sich zunächst durch Berge von Akten fressen müsse, bevor sie die Gesetze und Verordnungen der Regierung wie gewohnt in Bausch und Bogen zerpflücken, kann man die Bürger länger bestrafen und ihnen im Monatsrhythmus das Geld aus der Tasche ziehen.

Verfassungswidrig ist die Impfpflicht wohl deshalb, weil erstens keine Überlastung des Gesundheitssystems droht, zweitens durch sie keine Herdenimmunität geschaffen werden kann, weil ja auch Geimpfte das Virus weitergeben, drittens „Omikron“ ja überhaupt leichter verlaufen soll, womit viertens keine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Das alles zusammengenommen rechtfertigt (zumindest bei jungen Leuten) keinen zwangsweisen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Bürger im Namen der „öffentlicher Ordnung“. Hinzu kommt, dass spätestens bei Erreichen der angeblich notwendigen Durchimpfungsrate ein etwaiger Rechtfertigungsgrund wegfiele.

Das weiß die ÖVP auch.  Daher wird sie die Justiz auch nicht aufstocken. Im Gegenteil: Sie wird die Bürger wie immer zunächst falsch informieren, dann zahlen lassen und letztendlich wird sich wieder herausstellen, dass die Anordnungen im Widerspruch zu höheren Normen stehen.

Das könnte Sie auch interessieren