Autor: A.S.
In der letzten Zeit sind in den Medien der veröffentlichten Meinung öfter Statesments von Stephan J. Kramer zu sehen. Mancher Zeitgenosse denkt möglicherweise an einen Clochard und nicht an den Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutzes des Landes Thüringen, wenn sein Bild zu sehen ist. Kramer „diente“ dem (kommunistischen) Ministerpräsidenten von der Linken als politischer Stichwortgeber. In den letzten Wochen hat er bereits zweimal mit sehr eigenwilligen Behauptungen Aufsehen erregt.
Der saudi-arabische Terrorist von Weihnachtsmarkt von Magdeburg würde rechten Narrativen folgen und daher sei die Tat rechter Kriminalität zuzuordnen.
Beim Bundesparteitag der AfD in Riesa glaubt er eine weitere Radikalisierung der Partei festgestellt zu haben. Tatsächlich hat die AfD aber dort die gelegentlich auffällig gewordene Jugendorganisation liquidiert. In Weidels eigenem Landesverband Baden-Württemberg blieben drei bisherige Bundestagsabgeordnete, die dem sogenannten Flügel nahe stehen, bei der Kandidatennominierung unberücksichtigt.
Es sei „höchst bedauerlich“, dass sich das Bundesamt auf eine sogenannte Neutralitätspflicht berufe und eine „Mäßigung im Wahlkampf“ in den Vordergrund stelle, sagte Kramer im Deutschlandfunk. Möglicherweise hat Kramer selbst Probleme mit seinen Beamtenpflichten und sollte ein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes werden. Gewissermaßen wären dann Selbstbetrachtungen seine Aufgabe.