Autor: A.R. L
Zwei Drittel der in der EU gestellten Asylanträge werden abgelehnt. Die Einwanderer erhalten keinerlei Schutzstatus und haben damit auch kein Aufenthaltsrecht. Ergo – Die EU darf sie gar nicht erst hineinlassen!
„Die baltischen Staaten und Polen sind auf dem richtigen Weg im Kampf gegen illegale Migration, wenn sie ‚Pushbacks‘ ermöglichen“, erklärte heute, Donnerstag, Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europaparlament. Auch Estland plant nun eine Änderung des Grenzgesetzes. Lettland, Litauen und Polen haben ähnliche Regelungen bereits im Vorjahr geschaffen.
Es ist irgendwie absurd, dass Behörden eine Erlaubnis brauchen, die die Annahme eines Asylantrags zumindest dann verweigern kann, wenn eine Person das Land außerhalb eines Grenzübergangs betreten hat.
Doch diese Probleme werden entweder absichtlich verschwiegen oder haben neben Corona und der Ukraine „keinen Platz“. Insgeheim wissen die Staaten, dass viel zu wenige Illegale abgeschoben werden. Dieses Thema verlangt – ausnahmsweise einmal wirklich – eine EU-weite Regelung.
Wenn illegale Einwanderer bereits an den Außengrenzen gestoppt werden könnten, würde man sich Abschiebungen ersparen.
Vilimsky begrüßt deshalb das Verantwortungsbewusstsein der oben angeführten Staaten: „Diese Länder nehmen den Schutz der EU-Außengrenzen ernst. Sie sollten Vorbild für Regelungen in der gesamten EU sein, um endlich damit aufzuhören, jeden einzulassen, der es bis an die Außengrenze schafft. Dies ist auch deshalb dringend notwendig, da die EU – wie selbst vom Europäischen Rechnungshof festgestellt – ja viel zu wenig abschiebt. So kann der Großteil auch dann dauerhaft in der EU bleiben, wenn er gar kein Recht dazu hat. Damit wird das Asylrecht seit Langem für illegale Einwanderung missbraucht“, so Vilimsky.
Dahingehend verweißt er abermals auf die Forderung der FPÖ von den Einwanderungsfluten 2015 und folgend: „Auch die Abwicklung von Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU ist grundsätzlich sinnvoll. Sie wirkt abschreckend auf jene, denen es um Einwanderung und nicht um Schutz geht.“ Vilimsky bezieht sich damit unter anderem auf Großbritanniens Regelung mit Ruanda oder auf Dänemark, das zumindest die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen hat.