Sonderbare Ermittlungen gegen Herbert Kickl

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Autor: E.K.L. Bild: Alois Endl Lizenz: –


Hat die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis noch nie etwas von einer Metapher gehört?

Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis ist zwar in der Bahnhofstraße untergebracht, was aber mitnichten darauf hindeuten soll, dass dort immer „Bahnhof“ verstanden wird. Obwohl im vorliegenden Fall ein leiser Verdacht in jener Richtung nicht ganz abwegig wäre. Denn die APA (Austria Presseagentur) vermeldet am 27. Februar, bei dieser Staatsanwaltschaft seien Ermittlungen gegen Herbert Kickl anhängig. Wegen dessen Büttenrede in der dortigen Jahn-Turnhalle. Man werde, so ist aus der Miniaturbehörde – sie ist ganze zwei Mann hoch und vielleicht minder ausgelastet – zu hören, submissest an den Hofburgbewohner herantreten, damit dieser eine sogenannte „Ermächtigung“ (hat nichts mit dem Ermächtigungsgesetz ex 1933 zu tun) zur Strafverfolgung erteile.

Hierzulande muss sich der ganz gewöhnliche Steuerzahler, der sich beleidigt fühlt, selbst um eine Strafverfolgung kümmern. Beim Inhaber der in Art. 65 des Bundesverfassungsgesetzes genannten Beamtenstelle ist das eine Art crimen maiestatis (Majestätsbeleidigung), deswegen übernimmt der Staatsanwalt die Verfolgung. Dieses Vorrecht stammt aus dem Jahr 1929, also aus der autoritären Periode (vgl. Ernst Nolte, Der Faschismus in seiner Epoche), wo in vielen Staaten Europas jemand als „starker Mann“ mit gewissen Privilegien ausgestattet worden ist.

Etwa auch damit, nach einer Nationalratswahl den Obmann der stimmenstärksten Partei bei der Regierungsbildung ohne jede Begründung übergehen zu können. Der seinerzeitige KPÖ-Wähler Van der Bellen hat solches bereits angedeutet, will sich damit offensichtlich von einer guten Tradition verabschieden. Formal sieht sich der Mann im Recht, wenn er den Willen der Mehrheit der stimmberechtigten Bürger keine allzu große Bedeutung zumisst.  Nebenbei: Bisher ist kein Vorgänger des Van der Bellen auf eine derartige Idee gekommen; offenbar aus Respekt vor dem Wählerwillen.

Was die p. t. Staatsanwälte in Ried übersehen, ist nicht bloß der Umstand, dass es sich bei einer Büttenrede um eine Art Faschingsrede handelt, bei der nach bayerischem Vorbild – Franz Josef Strauß, schau‘ oba! – halt auch recht robuste Ausdrücke verwendet werden. Die Herren öffentlichen Ankläger übersehen aber vor allem, dass hier die Wörter „Mumie“ und „senil“ metaphorisch verwendet worden sind. Einfacher ausgedrückt: Mit dem Ausdruck „Mumie“ als Metapher ist nicht einer wie Tutenchamun gemeint, sondern jemand, der sich infolge des altersbedingten Abbauprozesses schon etwas schwertut, was bei einem Menschen mit achtzig Lenzen bei Gott nichts Ungewöhnliches darstellt. Ähnliches gilt für das Wort „senil“.

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