Autor: B.T. Bild: Wikipedia/Peter Lechner Lizenz: CC BY-SA 4.0
Bundespräsident würde FPÖ bei Wahlsieg nicht automatisch mit Regierungsbildung beauftragen
Einen Tag vor seiner Angelobung für eine zweite Amtszeit zeigte Bundespräsident Alexander Van der Bellen einmal mehr sein problematisches, weil parteiisches Amtsverständnis. Gegenüber dem ORF sagte der frühere Parteichef der Grünen, er werde im Falle eines Wahlsiegs der FPÖ, die derzeit in Umfragen an erster Stelle liegt, diese nicht automatisch mit der Regierungsbildung beauftragen.
Wörtlich sagte der Bundespräsident: „Kickl kann sich bei einem allfälligen Wahlsieg nicht sicher sein, automatisch den Auftrag zur Regierungsbildung zu bekommen.“ Außerdem sagte Van der Bellen, er werde „eine antieuropäische Partei, eine Partei, die den Krieg Russlands gegen die Ukraine nicht verurteilt, nicht durch meine Maßnahmen noch zu befördern versuchen.“
Der freiheitliche Bundesparteiobmann Herbert Kickl schrieb in einer Stellungnahme auf Facebook, „um moralisch zu sein, genügt es, den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zu verurteilen. Alle anderen Angriffskriege sind offenbar gar kein Problem. Nicht demokratische Mehrheiten und damit der Wählerwille sollen in Sachen Regierungsbildung entscheiden, sondern die persönliche Willkür einer einzelnen Person.“ Und zur EU dürfe man nur freundlich sein, sonst ist man ein Europafeind.
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker ging in einer Aussendung auf das offenkundig zweifelhafte Demokratieverständnis des Staatsoberhauptes ein. Konkret erinnert Hafenecker Van der Bellen, dass Wahlergebnisse zu akzeptieren und zu respektieren sind, was auch für den Bundespräsidenten gilt, „selbst wenn ihm das Votum der Wähler nicht in seine Weltanschauung passt“. Wenn eine Partei durch das Vertrauen der Wähler – des Souveräns – zur stimmenstärksten Kraft gemacht wird, dann bringen sie damit klar zum Ausdruck, dass diese Partei eine parlamentarische Mehrheit suchen und die Zukunft des Landes federführend gestalten soll. Eine willkürliche Verweigerung des Regierungsbildungsauftrags durch den Bundespräsidenten wäre daher „nicht nur der Bruch mit einer seit Bestehen dieser Republik gelebten Usance, sondern ein zutiefst antidemokratischer und autoritärer Akt.“