Einschränkung unternehmerischer Selbstbestimmung durch „Diskriminierungsschutz“
Gute und politisch korrekte Menschen propagieren zwar Toleranz, Buntheit und Vielfalt, aber wenn das ganz normale Gewerbetreibende für sich in Anspruch nehmen, dann ist Feuer am Dach und es wird wehleidig von Diskriminierung geredet.
Unlängst setzt sich da ein schwuler ÖVP-Abgeordneter (weswegen ist der Mann in einer christlichen Partei?) namens Nico Marchetti für ein Ende der „Diskriminierung“ seiner homosexuellen Genossen ein. Der Gesetzgeber möge doch durch ein sogenanntes levelling up endlich tätig werden. Der englische Begriff soll verschleiern, dass es in Wahrheit um eine Einschränkung der Freiheit des Bürgers geht.
Aufhänger für das Vorpreschen des Herrn Marchetti ist ein Vermieter von Privatzimmern in der Gegend von Krems, der nach eigener Aussage mit Homosexualität, Pädophilie und Gender-Ideologie nichts am Hut hat und daher an Homosexuelle nicht vermietet. Durch ein levelling up in Form eines Gesetzes wollen Marchetti und andere schwule Abgeordnete (SPÖ-Lindner, Neos-Shetty) diesem Vermieter einen sogenannten Kontrahierungszwang auferlegen. Und ihm damit die Freiheit nehmen, sich seine Gäste selbst auszusuchen.
Ein Kontrahierungszwang ist bekanntlich nur dann gerechtfertigt, wo ein Vertragsteil der einzige Anbieter einer Dienstleistung ist, zum Beispiel die ÖBB oder der einzige Wirt in einem Dorf. Aber nicht bei Hotels, Pensionen und privaten Zimmer- und Wohnungsvermietern. Davon gibt es Abertausende in Österreich. Darunter auch solche, die – da ältere Stammgäste ein berechtigtes Ruhebedürfnis haben – keine Kinder und Jugendliche als Gäste wollen. Andererseits, auch das mit vollem Recht, nehmen Jugendherbergen keine Menschen mit grauen Schläfen auf. Frauenhäuser wiederum verweigern Mannsbildern (und seien sie noch so zahm) das Recht, dort zu wohnen. Auch Klöster würden mit militanten Atheisten keine rechte Freude haben. No na. Das ist pralle Vielfalt!
Gegen die von roter und grüner Seite wieder einmal auf die Tagesordnung gebrachte Forderung, den Vermietern die Freiheit zu nehmen, sich ihre Vertragspartner ohne Einschränkung auszusuchen, regt sich jetzt Widerstand. Bekanntlich darf ja schon bisher Personen auf Grund ihres Geschlechts oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit kein Nachteil erwachsen. Das soll jetzt auf Religion, sexuelle Orientierung und Alter ausgeweitet werden.
Eine Fraktionskollegin des oben erwähnten Herrn Marchetti, die katholisch-konservative Abgeordnete Gudrun Kugler sammelt nun Unterstützer für ihr Anliegen, den Vermietern ihre bisherige Freiheit – Stichworte: Privatautonomie, Vertragsfreiheit, unternehmerische Selbstbestimmung – weiterhin zu garantieren. Eines ihrer Argumente sei hier auszugsweise dargelegt: Ein levelling up hinsichtlich der Religion würde dazu führen, dass ein islamischer Reiseveranstalter dazu gezwungen würde, auch christliche Touristen auf eine von ihm angebotene Pilgerfahrt (Hadsch) nach Mekka mitzunehmen. Die Folge: Falls der Veranstalter ablehnt, müsste er eine Strafe wegen Diskriminierung zahlen. Der Clou dabei ist freilich, dass nach Mekka ohnedies nur Mohammedaner hineindürfen …
Zutreffend wird von Kugler auch darauf verwiesen, dass damit nur weitere privilegierte Gruppen geschaffen würden. Was aber ist mit der Diskriminierung von Übergewichtigen, Glatzköpfen, Brillenträgern oder anderen minder gutaussehenden Personen?
Der angesehene Jurist Wolfgang Mazal spricht das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Schutz an. Konkret: Wie weit bedarf es des Schutzes vor Diskriminierung im Gegenzug zur Einschränkung der Freiheit? Seine plausible Schlussfolgerung: Je mehr es in den Privatbereich geht, desto eher fallen Eigentumsinteressen sehr wohl ins Gewicht. Mit anderen Worten: Jeder, der Eigentum erwirbt, sollte dann im Privatbereich so weit wie möglich autonom verfügen dürfen.