Haben Polizisten weniger Grundrechte als andere Bürger?

by admin2

Autor: E.K.-L. Bild: Wikipedia/böhringer Lizenz: CC BY-SA 3.0


Über eine allenfalls suboptimale Stellenbesetzung

Omar Haijawi-Pirchner? Haben Sie diesen Namen bereits einmal gehört? Wahrscheinlich nicht. Der 41-Jährige ist seit 1. Dezember 2021 Chef des Verfassungsschutzes. Der offizielle Name der Behörde ist Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN).

Herr Haijawi macht bereits nach extrem kurzer Arbeitszeit – gewissermaßen nach drei Brottag‘ – eine große Gefahr für die Verfassungsordnung unserer Republik aus. Nicht der islamistische Terror, auch nicht rechts- und linksextreme Gruppierungen, nein, es sind die „Corona-Leugner“, die nach Auffassung dieses Herrn brandgefährlich seien. Natürlich soll hier mitnichten insinuiert werden, Herr Haijawi sei infolge seiner Sozialisierung – als Sohn eines Arabers aus Jordanien – auf dem radikalislamischen Auge blind oder sehschwach.

Aber laut Bericht der Tageszeitung „Der Standard“ vom 13. Dezember 2021, 6,00 Uhr morgens, sieht der obgenannte Herr etwas, was nur wenige Menschen sehen. Er meint nämlich unter Bezugnahme auf die „Corona-Leugner“ wörtlich: Wir sehen, was sich zusammenbraut.

Ja, was braut sich denn da zusammen? Ganz einfach: Die Menschen hierzulande machen von ihren bundesverfassungsrechtlich garantierten Rechten auf Meinungsäußerungsfreiheit sowie auf Versammlungsfreiheit Gebrauch. Siehe Artikel 12 und 13 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger.

Da laut Artikel 2 der soeben zitierten Norm vor dem Gesetz alle Staatsbürger gleich sind, erfreuen sich auch Bundesbeamte – wie zum Beispiel Beamte der Bundespolizei – dieser Rechte. Natürlich hat der Beamte gemäß § 43 Absatz 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, daß das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt. Das hat freilich mit der Ausübung von Grundrechten reichlich wenig zu tun.

In Anbetracht der gegebenen Rechtslage erscheint die folgende Aussage des Herrn Haijawi-Pirchner etwas seltsam. Denn auf die Frage des „Standards“  … und auf Demos wurden immer wieder Gruppen gesichtet, die sich als Polizisten darstellen, antwortet er: Wir sind in diesem Bereich natürlich tätig, weil wir es nicht akzeptieren können, dass sich Polizistinnen und Polizisten da engagieren. Und stellt gleich einmal disziplinarrechtliche Folgen in den Raum. Natürlich darf für Herrn Haijawi-Pirchner – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – als mildernd gelten, dass er kein Jurist ist.

Es bleibt aber die große Frage: Ist der oberste Beamte der Staatschutzbehörde tatsächlich der Ansicht, dass Polizisten kein Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit und Versammlungsfreiheit besitzen?

Das könnte Sie auch interessieren