Groteske an der Humboldt-Universität zu Berlin

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Autor: E.K.-L. Bild: Ajepbah / Wikimedia Commons Lizenz: CC-BY-SA-3.0 DE


Aktivisten unterbinden Vortrag einer Biologin

Jeder Mensch mit Hausverstand weiß es: Alles hat seine Grenzen. Denn was zu weit geht, das geht zu weit. Und da muss dann, um hanebüchenen Unfug zu vermeiden, das Instrument der Cancel Culture angewendet werden. Jüngstes Beispiel: Eine Biologin wollte an der Berliner Humboldt-Universität in einem Vortrag allen Ernstes die These verbreiten, es gäbe nur zwei Geschlechter …

Heutzutage könne man derart verworrenen Ansichten keine Bühne bieten, so wachsame (woke) transsexuelle Streiter. Schließlich wisse schon jeder aufgeweckte Zwölfjährige, dass es – nach jetzigem, evidenzbasiertem Wissensstand – bereits 63 Geschlechter gebe. Der Einspruch beim Rektorat wirkt: Unter dem Druck der Aktivisten sagt die Universität die Veranstaltung ab.

Wenn eine Universität zur Langen Nacht der Wissenschaften lädt, will sie sich von ihrer besten Seite präsentieren. Forscher geben einen Einblick in ihre Arbeit, Labore werden für Besucher geöffnet. So wollte auch die Biologin Marie-Luise Vollbrecht ein Referat zum Thema Geschlecht ist nicht gleich Geschlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt halten.

Die Debatte darüber drohe alle anderen Angebote zu überschatten, sagte eine Sprecherin der Universität zur „Bild“-Zeitung. Man habe den Vortrag daher abgesagt, dies im Interesse der Gesamtveranstaltung und der Besucherinnen und Besucher. Aber auch aus Sicherheitsbedenken. Man wolle allerdings den Vortrag und die Debatte zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Wer’s glaubt wird selig, denn: Aktivisten wollen geschlossen gegen Transfeindlichkeit auftreten, verkünden: An unserer Uni gibt es keinen Platz für Queerfeindlichkeit.

Marie-Luise Vollbrecht hat sich vor rund einem Monat eines schweren Vergehens wider die politische Korrektheit schuldig gemacht: Gemeinsam mit 120 anderen Wissenschaftlerin veröffentlicht sie den Aufruf  Schluss mit der Falschberichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks! Darin werfen die Wissenschaftler den öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland vor, einseitig und verzerrt über Transsexualität zu berichten. Besonders in Sendungen für Kinder und Jugendliche werde ein fragwürdiges Bild gezeichnet.

Die Debatte über das Thema Transsexualität dürfte sich spätestens dann noch einmal verschärfen, wenn die bundesdeutsche Ampelkoalition das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in den Bundestag einbringt, welches die Rechte von Transsexuellen stärken soll. Laut Gesetzesentwurf wäre es künftig möglich, einmal pro Jahr aufs Standesamt zu gehen und dort das im Personalausweis und anderen Dokumenten eingetragene Geschlecht und den Vornamen ändern zu lassen. Ohne Gutachten, ohne ärztliche Bescheinigung. Das gilt für alle Personen ab vierzehn Jahren.

Darüber hinaus sieht der Entwurf Geldbußen vor, falls der Wechsel des Geschlechts gegen den Willen der betroffenen Person publik gemacht wird. Hier geht es nicht zuletzt um die unerwünschte Nennung des bisherigen, andersgeschlechtlichen Vornamens. Wer absichtlich, fahrlässig oder bloß aus Unachtsamkeit zu einer Person Hans sagt, obschon dieser Mensch vorher beim Standesamt gewesen ist und sich nun Hannah nennt, der kriegt dann eine saftige Geldstrafe aufgebrummt. Und Flexibilität ist vonnöten, denn die Hannah könnte sich übers Jahr schon wieder Hans nennen.

Der Vollständigkeit halber sei vermerkt: Die bundesdeutsche Bildungs- und Wissenschaftsministerin Bettina Stark-Watzinger (54, FDP) kritisiert die Absage der Humboldt-Universität. Es dürfe nicht in der Hand von (gewaltbereiten) Aktivisten liegen, welche Positionen gehört werden dürfen und welche nicht.

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