Asylsuchende: Recht auf Nahrung bedeutet mitnichten Rundum-Service

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Autor: E.K.-L. Bild: Wikipedia/Mstyslav Chernov Lizenz: CC BY-SA 4.0


Zum UNO-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

In der Tageszeitung „Die Presse“ erscheint knapp vor dem Jahreswechsel, genauer: am 30. Dezember 2022, ein Gastkommentar mit dem Titel „Integration durch Leistung: Auch für Asylwerbende?“. Autorin ist Judith Kohlenberger, ihres Zeichens Migrationsforscherin an der  Wirtschaftsuniversität Wien.

Kohlenberger beklagt darin das böse Schicksal von „Asylwerbenden“ (das sind nach der gendergerechten Definition der Kommentatorin, Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist). Selbige würden, genauso wie autochthone Langzeitarbeitslose, ohne Beschäftigung einen massiv negativen Effekt auf die körperliche und seelische Gesundheit in Kauf nehmen müssen. Ein strukturierter Tagesablauf würden da Abhilfe schaffen. Denn, so Kohlenberger, eine sinnvolle Beschäftigung jugendlicher Asylwerber stärke deren Selbstwertgefühl.

Grundsätzlich ist Kohlenberger zuzustimmen. Freilich nicht durch eine Öffnung des allgemeinen Arbeitsmarktes für Asylwerber und Asylanten, sondern durch Maßnahmen, die der Lage der vorübergehend in Österreich befindlichen Menschen – denn Asyl ist bekanntlich Schutz auf Zeit – gerecht wird.

Solch spezielle Angebote sind umso sinnvoller, da angeblich Menschen mit ausländischen Namen bei der Arbeitssuche benachteiligt würden. Kohlenberger wörtlich: … strukturelle Diskriminierung auf dem hiesigen Arbeitsmarkt. Studien, wonach Bewerber mit österreichisch klingenden Namen  bis zu dreimal häufiger zu Vorstellungsgesprächen geladen werden als Menschen mit „ausländischen“ Namen, belegen das (leider) immer wieder.

Das in Klammer gesetzte „leider“ verdeutlicht Kohlenbergers vermutliche Präferenz für eine positive Diskriminierung von Ausländern. Na ja. Für jeden patriotisch denkenden Arbeitgeber ist es allerdings keine Frage, dass er bei der Suche nach Mitarbeitern in erster Linie an Landsleute denkt.

Wie sollten daher Maßnahmen sein, um die Langeweile vor allem jugendlicher Asylanten und Asylwerber zu lindern? Da wären einmal grundlegende Notwendigkeiten der Existenz, also physiologische Bedürfnisse im Sinne der untersten Stufe der Maslow-Pyramide.  Beispielsweise hat jeder Mensch das Recht auf angemessene, ausreichende und gesunde Nahrung – so steht es im Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UNO, zu dessen Erfüllung sich auch unser Heimatland bekennt. Dieses Recht auf Ernährung bedeutet jedoch mitnichten, dass für Flüchtlinge gekocht und ihnen das Essen wie bei einem zahlenden Hotel- oder Pensionsgast an den Tisch serviert wird.

Es ist also durchaus mit dem erwähnten UNO-Pakt vereinbar, den Schutzsuchenden die Zutaten (Grundnahrungsmittel wie zum Beispiel Mehl, Grieß, Salz, Zucker, Eier, Gemüse und Obst, auch Fleisch) samt dem notwendigen Geschirr und Herd zur Verfügung zu stellen, damit sie sich selbst eine schmackhafte Verpflegung zubereiten können. In Verbindung mit der Instandhaltung der Unterkunft (Betten machen, Säuberung der Wohnräume und des Sanitärbereichs) wäre damit eine ausreichende Beschäftigung am Vormittag gesichert. In der kalten Jahreszeit käme dann die Beheizung der Unterkunft sowie bei Schnee die Räumung der Zufahrtswege dazu.

Eine weitere Abhilfe zur Vermeidung von Langeweile bietet § 7 Grundversorgungsgesetz, wonach Asylwerber und Fremde mit deren Einverständnis zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten herangezogen werden können. Solche Tätigkeiten werden durch eine sogenannte Remuneration (Entgelt) abgegolten. Sohin ein zweifacher Nutzen: Keine drückende Langeweile und außerdem mehr Geld.

Was darf man unter gemeinnützigen Tätigkeiten verstehen? Das sind Arbeiten im Sinne des Gemeinwohls, vor allem das Instandhalten und Säubern des öffentlichen Raums sowie gemeindeeigener Einrichtungen (Schule, Kulturhaus, Musikerheim, Friedhof, Schwimmbad, Sanitäreinrichtungen).

Man sieht also: Es existieren durchaus maßgeschneiderte Möglichkeiten zur sinnvollen Beschäftigung der Asylwerber, um dem von Kohlenberger erwähnten negativen Effekt auf die körperliche und seelische Gesundheit entgegenzuwirken.

Zuletzt noch zum Titel des Gastkommentars von Judith Kohlenberger, nämlich  Integration durch … Hier scheint die Autorin das Faktum außer Acht zu lassen, wonach Asyl, wie oben bereits angeführt, Schutz auf Zeit bedeutet. Konkret: Nach Ende der Bedrohung im Heimatland fällt der Asylgrund weg und die betreffende Person hat die Rückreise anzutreten. Eine wie auch immer geartete „Integration“ im Sinne einer Anpassung an österreichische Verhältnisse wäre  suboptimal, da sonst eine Entfremdung von der eigentlichen Heimat droht.

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