Autor: B.T. Bild: Wikipedia/Büro für Gebrauchsgraphik AG Lizenz: public domain
Während öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten für sich beanspruchen, ob ihrer angeblichen Qualität und Objektivität unverzichtbar zu sein, sehen das die Bürger anders. Zumindest in Liechtenstein. In dem rund 40.000 Einwohner zählenden Fürstentum zogen am Sonntag bei einer Volksabstimmung die Wähler dem öffentlich-rechtlichen Radiosender Radio Liechtenstein den Stecker. Bei einer Wahlberechtigten von 59,3 Prozent sprachen sich 55,4 Prozent aus, das Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk abzuschaffen und damit dem einzig öffentlich-rechtlichen Medium des Landes – einen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender gibt es in Liechtenstein nicht – die gesetzliche Grundlage zu entziehen.
Die Volksabstimmung erfolgte aufgrund einer Initiative der Kleinpartei Demokraten pro Liechtenstein (DpL), was einmal mehr den Wert der direkten Demokratie unterstreicht. Die DpL störte, dass Radio Liechtenstein für die Steuerzahler zu einem Fass ohne Boden geworden war. Zuletzt wurde der Sender, der nur über eine kleine Hörerschaft verfügt, mit knapp vier Millionen Schweizer Franken finanziert.
Ähnlich wie in Österreich beim ORF war mit dem stetig steigenden Finanzbedarf des Staatsradios keine Verbesserung der Qualität verbunden. Ganz im Gegenteil, wie die DpL kritisiert: „Über viele Jahre musste der Steuerzahler für Verfehlungen der Leitung des Staatsradios aufkommen. Während der Aufwand für den Radiosender mit jedem Jahr grösser wurde, nahm die Leistung im gleichen Ausmass ab. Dazu kamen Verfehlungen wie die Nichtzahlung von Urheberrechtsgebühren, Zweckentfremdung von Investitionsmitteln, personelle Querelen etc.“
In diesem Zusammenhang wird die berechtigte Frage gestellt, warum nicht auch für ein Staatsradio unter anderem Qualität und hohe Leistungsbereitschaft, die in einem freien Markt ein Muss für das Überleben sind, gelten sollen.